Corona Tirol
Covid-ArbeitnehmerInnenfonds wird verlängert

Die vierte Förderperiode des Covid-ArbeitnehmerInnenfonds startet mit 1. Jänner 2021, die fünfte mit 1. April 2021. | Foto: Pixabay/PublicDomainPictures (Symbolbild)

TIROL. In der ersten Corona-Welle wurde von der Tiroler Landesregierung der Covid-ArbeitnehmerInnenfonds beschlossen. Die Förderperiode der finanziellen Unterstützung soll jetzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. 

Verlängerung bis Juni 2021

Auf Basis eines gemeinsam getragenen Antrages beschloss die Tiroler Landesregierung nunmehr die Verlängerung des Covid-ArbeitnehmerInnefonds. Die vierte Förderperiode startet mit 1. Jänner 2021, die fünfte mit 1. April 2021.

„Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit ein alltäglicher Begleiter. Umso wichtiger ist es, dass wir sie unterstützen und ihnen im Rahmen dieser Förderung rasch und unbürokratisch unter die Arme greifen“,

so LH Günther Platter.

Woher kommen die Gelder?

Die Mittel werden vom Land Tirol und der Arbeiterkammer Tirol zur Verfügung gestellt. Durch die starke Kooperation mit der AK Tirol konnten in der ersten Förderperiode über 6.300 TirolerInnen unterstützt werden. 
Die Fördermittel sollen helfen, die laufenden Lebenshaltungskosten besser abdecken zu können. 

Wer kann um Unterstützung ansuchen?

Doch wer kann um Unterstützung durch den Covid-ArbeitnehmerInnenfonds ansuchen? Konkret sind es folgende Personengruppen: unselbständig Erwerbstätige, die zwischen 15. März 2020 und 30. Juni 2021 aufgrund der Coronakrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten (Kurzarbeit), ihre neue Beschäftigung nicht antreten konnten oder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe im Krankengeldbezug sind und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen haben.

Die Förderung ist einkommensunabhängig, das Netto-Haushaltseinkommen muss sich um mindestens 20 Prozent verringert haben.
Für jede Förderperiode ist ein eigener Antrag zu stellen (15. März bis 30. Juni 2020, 1. Juli bis 30. September 2020, 1. Oktober bis 31. Dezember 2020, 1. Jänner bis 31. März 2021 und 1. April bis 30. Juni 2021).

HIER geht es zum Antragsformular

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