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Fristen für das Schul-Ticket und das SchulPlus-Ticket

Ab Mitte August 2019 können Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge unter 18 Jahren ihr SchulPlus- bzw. LehrPlus-Ticket online im VVT Ticketshop kaufen. | Foto: VVT
  • Ab Mitte August 2019 können Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge unter 18 Jahren ihr SchulPlus- bzw. LehrPlus-Ticket online im VVT Ticketshop kaufen.
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TIROL. Ab Mitte August können das VVT SchulPlus und VVTLehr-Plus-Ticket online im VVT-Ticketshop gekauft werden. Ohne diese Tickets sind normale Fahrscheine zu lösen.

Öffentliche Mobilität wird gefördert

Für Kinder und Jugendliche gibt es seit Jahren preisgünstige Angebote und Mobilitätskonzepte. Mit diesen wird die öffentliche Mobilität von Kindern und Jugendlichen gefördert. Zusätzlich bietet der VVT (Verkehrsverbund Tirol) verschiedene Initiativen – wie die ÖffiSchool – an, mit denen die Bewusstseinsbildung gefördert wird. Ein weiterer Schritt zur Bewusstseinsbildung und zur besseren öffentlichen Mobilität ist das SchulPlus-Ticket bzw. LehrPlus-Ticket. Diese können ab Mitte August auch online im neuen VVT-Ticket-Shop gekauft werden. "Den Kindern und Jugendlichen preisgünstige Ticketangebote und einen einfachen Zugang zur öffentlichen Mobilität im Land zu gewährleisten, ist uns ein besonderes Anliegen", so Alexander Jug, Geschäftsführer Verkehrsverbund Tirol.

Neue Toleranzfristen für Schul- und Schulplus-Tickets

In vielen Fällen bekommen SchülerInnen die Tickets erst nach Schulbeginn von der Schule. Daher braucht es Fristen, wann und wo Kinder und Jugendliche ohne gültigem Ticket fahren können. Für die Übergangszeit zwischen 31.08. und dem Beginn des neuen Schuljahres bzw. Ausgabezeitpunkt der neuen Tickets gelten folgende Regelungen:

  • Schul-Ticket (Schülerfreifahrt): Dieses Schul-Ticket gilt für den Schulweg ohne Umwege. Dies gilt jedoch nur auf der direkten Strecke zwischen Schule und Wohnadresse! Von 01.09.2019 bis 20.09.2019 wird kein Ticket benötigt. Von21.09.2019 bis 06.10.2019 wird ein gültiges Ticket oder die Zahlungsbestätigung (abgestempelter Zahlscheinabschnitt oder Online-Banking ein entsprechender Ausdruck) als Nachweis für die Schulfahrt benötigt. Ab spätestens 07.10.2019 muss dann ein gültiges Ticket mitgeführt werden.
  • SchulPlus-Ticket: Bis das neue SchulPlus-Ticket ausgestellt wird, muss eine Zahlungsbestätigung (abgestempelter Zahlschein, Online-Banking, etc.) als Fahrscheinersatz mitgeführt werden. Aber Achtung hier gibt es keine freie Fahrt ohne gültiges Ticket oder Zahlungsbestätigung. Ab Mitte August kann das Ticket online im VVT-Ticketshop gekauft werden und ab 01.09.2019 mit dem Online-Ticket mit den Öffis fahren. Aber Achtung SchülerInnen und Lehrlinge über 18 Jahren brauchen eine Bestätigung der Schule bzw. Lehrstätte. Dieser muss im KundInnencenter des VVT oder der IVB vorgewiesen werden.

Weitere Informationen

Alle Informationen zum SchulPlus-Ticket und LehrPlus-Ticket gibt es unter: www.vvt.at/schule
Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen des VVT KundInnencenters zur Verfügung.
Kontakt auch per Mail: info@vvt.at
oder Telefon: 0512/561616

Online-Kauf des Tickets: tickets.vvt.at
Online-Fahrplanauskunft: fahrplan.vvt.at
Aktuelle Infos zum Fahrplan und zur Pünktlichkeit über die SmartRide-App.

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