Nachdenkpause bei Deponien

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BEZIRK (fh). In einer Sitzung im Februar dieses Jahres hat der Tiroler Landtag einem Abänderungsantrag der Liste Fritz (Bürgerforum Tirol) zugestimmt, welcher darauf abzielt Gemeinden in Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz betreffend Bodenaushubeponiene zumindest im Rahmen der Parteistellung ihre Interessen zu vertreten. Trotz dieser eindeutig belegbaren Belastung für Mensch und Natur, gibt es bei der Genehmigung von Bodenaushubdeponien mit einem Fassungsvermögen unter 100.000 m3 überhaupt kein Mitspracherecht für die Gemeinden und damit für die Bürger und bei der Genehmigung von Bodenaushubdeponien mit mehr als 100.000 m3 Fassungsvolumen nur ein eingeschränktes Mitspracherecht.Dieses Problem hat der Tiroler Landtag erkannt und deshalb beschlossen, dass der Bundesgesetzgeber für die Gemeinden und damit für die Bürger ein verbessertes Mitspracherecht punkto Raumordnung und Verkehrsbelastung gesetzlich verankern soll.

Wildwuchs?

Etwa 235 Bodenaushubdeponien gibt es aktuell in Tirol, davon 200 mit einer Kapazität bis zu 100.000m3.1 Das Genehmigungsverfahren hat in diesen Fällen für die betroffenen Gemeinden keine Parteistellung vorgesehen. Dieser Tatsache geschuldet führt inzwischen jedes Genehmigungsverfahren in Tirol zur lokal- und regionalpolitischen Auseinandersetzung zwischen Gemeinden, besorgten Bürgern und Anrainern sowie den Betreibern. "Eine „Nachdenkpause“ bei der Genehmigung von Bodenaushubdeponien ist deshalb jetzt auch eine Frage der Glaubwürdigkeit der Tiroler Landespolitik. Es ist ein schlechtes, politisches Signal, auf der einen Seite die gravierenden, zusätzlichen Verkehrs-, Lärm- und Staubbelastungen für die Bürger anzuerkennen und entsprechende bessere Mitsprachemöglichkeiten für Gemeinden und Bürger in Aussicht zu stellen, aber auf der anderen Seite weiterhin auf dieser mangelhaften, die Anliegen der Bevölkerung nicht berücksichtigenden, gesetzlichen Grundlage neue Bodenaushubdeponien zu genehmigen.Eine derart politisch verordnete „Nachdenkpause“ in Genehmigungsverfahren ist rechtlich durchaus möglich, wie ÖVP-Landeshauptmann Wendelin Weingartner zu Beginn der 90er Jahre bewiesen hat, als er in Tirol betreffend den Ausbau neuer, zusätzlicher Seilbahnen und Schigebietserschließungen eine „Nachdenkpause“ verordnet hat und damit Genehmigungsverfahren blockiert hat", erklärt Markus Sint von der Liste Fritz gegenüber der BEZIRKSBLÄTTER Redaktion.

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