Corona-Impfung
Österreichische Krebshilfe gibt Covid-19-Impfempfehlung

"Da die Durchführung und Abwicklung der Covid-19-Impfung von den Bundesländern organisiert wird, appellieren wir an alle Verantwortlichen, die definierte Hochrisikogruppe der KrebspatientInnen in ganz Österreich umgehend zu impfen,“ so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda. | Foto: Pixabay/KitzD66 (Symbolbild)
  • "Da die Durchführung und Abwicklung der Covid-19-Impfung von den Bundesländern organisiert wird, appellieren wir an alle Verantwortlichen, die definierte Hochrisikogruppe der KrebspatientInnen in ganz Österreich umgehend zu impfen,“ so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda.
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TIROL. Die Österreichische Krebshilfe veröffentlicht COVID-19-Impfempfehlungen für KrebspatientInnen und appelliert an die Länder, die definierte Gruppe von Hochrisiko-KrebspatientInnen umgehend zu impfen. Kritisch wird gesehen, dass es immer noch keine Anmeldemöglichkeit für die HochrisikopatientInnen gibt. 

Krebshilfe begrüßt Impffahrplan

Bisher war noch ungeklärt, ob KrebspatientInnen zur erhöhten Risikogruppe gehören und daher früher geimpft werden, wo sie sich anmelden können und ob es eine offizielle Covid-19-Impfempfehlung gibt. 
Umso mehr begrüßt man bei der Österreichischen Krebshilfe die Bekanntgabe vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Nationalen Impfgremium der notwendigen Definition.

"Da die Durchführung und Abwicklung der Covid-19-Impfung von den Bundesländern organisiert wird, appellieren wir an alle Verantwortlichen, die definierte Hochrisikogruppe der KrebspatientInnen in ganz Österreich umgehend zu impfen,“

so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda.

Wo kann man sich anmelden?

Bemängelt wird allerdings, dass es immer noch keine Information gibt, wann und wo sich speziell Hochrisikogruppen anmelden können. 

"Wir haben kein Verständnis dafür, dass diese wichtigen Informationen, die täglich von tausenden KrebspatientInnen von der Krebshilfe eingefordert werden, immer noch nicht verfügbar sind.“

so Sevelda kritisch (Stand 13.12., 20.00 Uhr).

Welche KrebspatientInnen fallen in die Hochrisikogruppe?

Folgende KrebspatientInnen, die ein hohes Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung haben werden priorisiert und bereits in Phase I geimpft, zum frühest möglichen Zeitpunkt:

  • Menschen mit aktiver Krebserkrankung mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie
  • Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie

Empfehlungen für KrebspatientInnen zur COVID-19 Impfung

In den bisherigen Studien zu den COVID-19 Impfungen waren nur KrebspatientInnen ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Bis es neue Daten / Erkenntnisse / Impf-Empfehlungen / Leitlinien gibt, veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie sowie der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (12.1.2021) nachstehende Empfehlungen für KrebspatientInnen.

  • Die COVID-19 Schutzimpfung wird KrebspatientInnen und ihren Angehörigen grundsätzlich empfohlen.
  • Die Entscheidung über die Impfung und über den Zeitpunkt der Impfung soll immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patient/in und behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden. Bisheriger Studien zur Wirksamkeit und der Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei KrebspatientInnen, die unter einer immunmodulierenden Therapie stehen, reduziert sein kann.
  • Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und Hände waschen müssen trotz einer Covid-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.
  • Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur Covid-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. PatientInnen, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen.
  • Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie (gegen Erbrechen) wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der Covid-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die Covid-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität (hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit) eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden .
  • Die Impfung wird insbesonders PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen, v.a. akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom sowie PatientInnen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt, sowie PatientInnen unter aktueller systemischer Therapie 
  • Bei PatientInnen mit bekannten Allergien/schweren allergischen Reaktionen gegenüber der ersten COVID19 Impfdosis, Impfstoffbestandteilen wie z. B. gegen Polyethylenglycol (PEG) ist Vorsicht geboten (Kontraindikation). Hier muss das Risiko einer schweren Nebenwirkung sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden. Allergien gegen z.B. Pollen, Insektengift, Lebensmittel, Latex etc. stellen keine Kontraindikation dar. Wenn vorhanden sollte ein Allergiepass zur Impfung mitgebracht werden. 

HIER gibt es weitere Informationen zur Thematik Krebs und Corona.

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