Waldbrandgefahr
Verbot von Feuer/Rauchen im Wald und Gefährdungsbereichen

Die Hitze hinterlässt die Tiroler Wälder trocken und gefährdet für Waldbrände.  | Foto: Pixabay/skeeze (Symbolbild)

TIROL. Im kommenden Wochenende werden wieder viele Herz-Jesu-Feuer in Tirol aufleuchten. Jedoch bergen diese Feuer bei den derzeitigen Temperaturen ein gewisses Risiko. Das Land Tirol ruft nun zu besonderer Vorsicht rund um das Herz-Jesu-Feuer-Wochenende auf. Sieben Bezirkshauptmannschaften verbieten ab heute, Freitag das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Gefährdungsbereichen. 

Besondere Achtsamkeit bei den Herz-Jesu und Sonnwend-Feuern

Ab heute haben die Bezirkshauptmannschaften von Reutte, Landeck, Imst, Innsbruck, Schwaz, Kufstein und Kitzbühel veranlasst, dass ein Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Gefährdungsbereichen gilt. 

Waldeigentümer, die Bevölkerung und Gäste sind dazu angehalten, kein Feuer im Wald zu entzünden. Bei einem offenen Feuer oder beim Grillen in Waldnähe sollte man besonders viel Vorsicht walten lassen. Dass glimmende Gegenstände wie Zündhölzer oder Zigaretten nicht achtlos weggeworfen werden, ist bei den derzeitigen Umständen sicher auch eine Selbstverständlichkeit. 

Für die geplanten Herz-Jesu und Sonnwend-Feuer muss besonders viel Achtsamkeit aufgebracht werden, nachdem die Hitze der letzten Tage eine enorme Trockenheit zurück gelassen hat. Viele Herz-Jesu Feuer wurden auf dieses Wochenende verlegt, nachdem ausgezeichnetes Bergwetter vorausgesagt wurde.

Das Verbot wurde im Bezirk Kitzbühel auf "südexponierte Waldgebiete und Hänge eingeschränkt". Grundsätzlich gelten Gebiete als gefährdet, bei denen

"die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."

Ausnahmen der Verbote

Trotz der gefährlichen Situation wird die Bekämpfung des Borkenkäfers fortgesetzt. Das Verbrennen von Rinde und Ästen zu diesem Zweck durch Waldeigentümer ist erlaubt, solang dies im Sinne der Forstschutzverordnung erfolgt. Der Waldeigentümer muss vor solchen Maßnahmen allerdings das zuständige Gemeindeamt, die Feuerwehr und die Landeswarnzentrale verständigen

Was machen, wenn man einen Waldbrand entdeckt?

Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr informieren unter der Notrufnummer 122. Dazu noch in sichere Entfernung vom Brand gehen, bis die Einsatzkräfte eintreffen, um sie eventuell einweisen zu können. 

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