Tirol impft
Vormerken für die Corona-Impfung – und dann?
TIROL. Ab dem 1. Februar 2021 können sich impfwillige Personen, die in Tirol wohnhaft oder berufstätig sind und eine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, unverbindlich für die Corona-Impfung vormerken lassen. Wie geht es danach weiter?
Vormerken und dann?
Ab dem kommenden Montag, 1. Februar 2021, können sich impfwillige Personen, die in Tirol wohnhaft oder berufstätig sind und eine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, unverbindlich unter www.tirolimpft.at vormerken lassen.
In einem Ersten Schritt wird damit die Impfwilligkeit, die Impfstandort-Präferenzen sowie weitere persönliche Angaben vermerkt. In weiterer Folge werden diese Daten an die entsprechenden Impfstandorte übermittelt – vorgemerkte Personen erhalten an die von ihnen bekannt gegebenen Kontaktdaten Informationen, sobald die Impfstoffe verfügbar oder Terminbuchungen möglich sind.
Jedoch würd es aufgrund der aktuellen Engpässe bezüglich der Impfstoff-Lieferung etwas Geduld erfordern, bis man einen Impftermin erhält. Zudem hat der Zeitpunkt der Vormerkung auf der Homepage keinen Einfluss auf die Reihenfolge. Diese wird ausschließlich auf Basis der Tiroler Impfstrategie und entsprechender Priorisierungen bzw. je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe durchgeführt.
Alle vorgemerkten Personen erhalten eine Nachricht, sobald der Impfstoff in Tirol für ihre Personengruppe (entsprechend der Tiroler Impfstrategie) zur Verfügung steht. Eine konkrete Terminbuchung erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt. Weiters werden Impfwillige die Möglichkeit haben, sich gegebenenfalls einer Berufs- oder Risikogruppe zuzuordnen. Diese Daten dienen auch der Kategorisierung für weiterführende personalisierte Informationen an die Bevölkerung.
Für einen Impfstandort vormerken lassen
Eine Vormerkung ist für die eigene Person oder auch für Angehörige bzw. Vertrauenspersonen möglich. Nachdem persönliche Daten eingegeben wurden, können sich Interessierte für Impfstandorte vormerken lassen. Zur Auswahl stehen Impfstationen (Messehalle Innsbruck, Klinik Innsbruck, Landeskrankenhaus Hall, die Bezirkskrankenhäuser Kufstein, St. Johann, Lienz, St. Vinzenz in Zams, MedAlp Sportclinic Imst, Sanatorium Kettenbrücke, Reha Münster, Privatklinik Hochrum und Kursana Wörgl, die Kundenservice-Stellen der Österreichischen Gesundheitskasse in Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Reutte, Telfs und Wörgl sowie der Stadtsaal Landeck) oder derzeit über 500 impfende niedergelassene ÄrztInnen.
Personen, die sich für eine Impfstation vorgemerkt haben, erhalten eine Nachricht, wann sie dort einen konkreten Impftermin einbuchen können. Personen, die sich im niedergelassenen Bereich vorgemerkt haben, werden bei Verfügbarkeit von Impfstoffen vom niedergelassenen Arzt bzw. der niedergelassenen Ärztin direkt kontaktiert.
Eine Vormerkung soll ausschließlich über www.tirolimpft.at bzw. in Ausnahmefällen über die 1450 erfolgen.
Entsprechend dem Tiroler Impfplan ist eine Covid-Impfung für Personen zwischen 65 und 80 Jahre nach derzeitigem Stand und nach Verfügbarkeit der Impfstoffe ab April 2021 vorgesehen. Die allgemeine Bevölkerung soll ab Mai/Juni 2021 geimpft werden.
RisikopatientInnen ist eine Beratung empfohlen
RisikopatientInnen wird geraten, sich vorab mit ihren betreuenden ÄrztInnen hinsichtlich der Corona-Impfung zu beraten. Sollte bei dem/der betreffenden Arzt/Ärztin keine gesonderte Impf-Liste für (Hoch-)RisikopatientInnen geführt werden, können sich die Personen ebenfalls über www.tirolimpft.at unter Angabe ihrer Risikogruppenzugehörigkeit unverbindlich vormerken lassen - Mehrfachvormerkungen sollen vermieden werden.
Personen, die sich bereits über ihre Einrichtung (wie Altenwohn- und Pflegeheime), ihren Arbeitgeber (beispielsweise Krankenanstalten) oder im Rahmen der Erhebung der Gemeinden für über 80-Jährige für eine Covid-Impfung registriert haben, sollen sich nicht nochmals unter www.tirolimpft.at vormerken lassen.
Personen ohne Internetzugang
Personen, die über keinen Internetzugang verfügen bzw. mit dem Internet nicht vertraut sind, können von anderen Personen (beispielsweise Familienangehörige) vorgemerkt werden. In Ausnahmefälle kann eine Impf-Vormerkung auch über die Gesundheitshotline 1450 erfolgen. Die Bevölkerung wird gebeten jedenfalls die Möglichkeit einer Online-Vormerkung in Anspruch zu nehmen und die telefonische Kontaktaufnahme tatsächlich für Ausnahmefälle zu nutzen.
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