Tourismus-Abgabe
Abgabe gilt nicht für Rettungsdienste und Feuerwehren

Rettungsdienste und Feuerwehren sind künftig bei Fortbildungen von der Tourismus-Abgabe befreit. | Foto: Pixabay/MarcoHerten (Symbolbild)

TIROL. Für gewöhnlich ist immer eine Tourismus-Abgabe fällig, wenn man in Unterkünften wie Pensionen oder Hotels in Tirol nächtigt. Eine Ausnahme wurde nun für Rettungsdienste und Feuerwehren angefügt.

Rettungsdienste und Feuerwehren von Tourismus-Abgabe befreit

Die Tourismus-Abgabe soll künftig nicht bei Nächtigungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der freiwilligen Rettungsorganisationen und Feuerwehren eintreten. Sie werden von der Abgabe befreit. 
Besonders freut sich  VP-Sicherheitssprecher LT-Vizepräsident Anton Mattle über diese Ausnahme-Regelung. Es wäre ein "Zeichen der Wertschätzung" gegenüber den Ehrenamtlichen. 

„So braucht zum Beispiel die Bergrettung, wenn sie eine mehrtägige Übung abhält, keine Abgaben mehr für die Unterbringung ihrer Bergretter in einem Seminarhaus oder in einem Gästehaus zu bezahlen",

erläutert Mattle.

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