AMS/Land Tirol
Gemeindenahe Einrichtungen und Gemeinden als Dienstgeber als Jobmotor

Arbeits- und Bildungslandesrätin Beate Palfrader: "Wir freuen uns, dass wir mit dieser wichtigen Arbeitsmarktmaßnahme das Beschäftigungspotenzial von gemeindenahen Tätigkeiten verstärkt nutzen können."  (Symbolbild) | Foto: pixabay/pasja1000
  • Arbeits- und Bildungslandesrätin Beate Palfrader: "Wir freuen uns, dass wir mit dieser wichtigen Arbeitsmarktmaßnahme das Beschäftigungspotenzial von gemeindenahen Tätigkeiten verstärkt nutzen können." (Symbolbild)
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  • hochgeladen von Sabine Knienieder

TIROL. In Tirol soll das "Gemeindenahe Beschäftigungsprogramm", die Aktion 2.000 aufgestockt werden. Damit werden vor allem ältere Menschen in den Arbeitsmarkt zurückgeführt.

Aufstockung des Gemeindenahen Beschäftigungsprogramms

Das Gemeindenahe Beschäftigungsprogramm wird um weitere 200 Plätze auf 300 im Jahr 2021 aufgestockt. Dieses Programm ist eine Initiative des Landes Tirol und des Arbeitsmartkservis (AMS). Mit diesem werden Menschen über 50 Jahre, Langzeitbeschäftigungslose und WiedereinsteigerInnen in den Arbeitsmarkt nachhaltig integriert. Die Beschäftigung erfolgt bei den Tiroler Gemeinden. Zunächst wurde der Bedarf durch das Tiroler AMS erhoben. Was medial auch als „Aktion 2.000“ transportiert wird, ist nichts anderes als das bereits seit vielen Jahren bestehende, erfolgreiche Arbeitsmarktprogramm, welches das Land Tirol in bester Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice Tirol abwickelt, so Arbeits- und Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Neben dieser Aktion werden im Rahmen einer bundesweiten Joboffensive weitere Maßnahmen gesetzt. Durch diese soll das

"Wir freuen uns, dass wir mit dieser wichtigen Arbeitsmarktmaßnahme das Beschäftigungspotenzial von gemeindenahen Tätigkeiten verstärkt nutzen können, gleichzeitig die genannten Personengruppen in Beschäftigung bringen und möglichst nachhaltig am Arbeitsmarkt integrieren“ (Beate Palfrader).

Gemeindenahe Einrichtungen und Gemeinden als Dienstgeber

Als potenzielle Dienstgeber dienen Gemeinden, gemeindenahe Einrichtungen und kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen. Diese erhalten für höchstens acht Monate im Rahmen dieses Programms eine Unterstützung der Lohnkosten. Gefördert werden Tätigkeiten der öffentlichen und gemeinnützigen Beschäftigungen. Dazu zählen beispielsweise die Ortsbild-, Landschafts- und Denkmalpflege sowie Umweltschutz, Kinder- und SeniorInnenbetreuung, Volksbildung, Gesundheitspflege, Sport, Kunst und Kultur.

Das Förderprogramm gibt es seit dem Jahr 2010. Der Antrag wird vom Dienstgeber an das Arbeitsmarktservice Tirol und der Förderantrag online an das Land Tirol gestellt.

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