Raumordnungsgesetz
Liste Fritz fordert Obergrenze für Bodenverbrauch bei Chaletdörfern

 Jedes Chaletdorf würde mit 5.000 bis zu 48.000 m² den "grassierenden Bodenfraß" verschärfen. | Foto:  Liste Fritz
  • Jedes Chaletdorf würde mit 5.000 bis zu 48.000 m² den "grassierenden Bodenfraß" verschärfen.
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TIROL. Die Tiroler Landesregierung ist in den Augen der Liste Fritz mit dem neuen Tiroler Raumordnungsgesetz eindeutig nicht weit genug gegangen. Die Liste Fritz plädiert für eine Obergrenze, die den "Wildwuchs bei Chaletdörfern" stoppen soll. 

Enormer Bodenverbrauch von 5.000 bis 48.000 m²

Es sind die Chaletdörfer, die Laut Liste Fritz den enormen Bodenverbrauch zu verantworten haben. Jedes Dorf würde mit 5.000 bis zu  48.000 m² den "grassierenden Bodenfraß" verschärfen. 

„Tirol verfügt über 12 % besiedelbare Fläche, Chaletdörfer sind Bodenfresser und konterkarieren jegliche politische Anstrengung für mehr leistbaren Wohnraum",

kritisiert Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint.

Ursprünglich waren die Dörfer als touristisches Sonderkonzept gedacht, dies ist allerdings "aus dem Ruder gelaufen". Die Zahl der geplanten, im Bau befindlichen oder bereits errichteten Chalets ist auf 17 gestiegen. 
Das neue Tiroler Raumordnungsgesetz wäre zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch der Liste Fritz geht dies nicht weit genug. Es reicht nicht, dass Chaletdörfer künftig nur noch auf bereits eigens gewidmeten "Sonderflächen für Chaletdörfer" errichtet werden dürfen. 

"Uns fehlt die Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrs, denn mehr Betten bringen mehr Verkehr. Zudem fehlt uns eine schärfere Regelung zum Bodenverbrauch."

Obergrenze für den Bodenverbrauch

Die Liste Fritz möchte einen Schritt weiter gehen und fordert eine "klar definierte Obergrenze für den Bodenverbrauch bei Chaletdörfern". Zudem eine Offenlegung der Geldströme von Investoren. 

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