Corona-Strafen
Tiroler Vollquarantäne war verfassungswidrig
TIROL. Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich seine Entscheidung bezüglich der Gesetzeswidrigkeit der Vollquarantäne in Tirol veröffentlicht. Demnach war die Tiroler Vollquarantäne verfassungswidrig. SPÖ-Justizsprecherin Yildirim pocht jetzt weiterhin auf eine Generalamnestie, die Corona-Strafen sollen an die BürgerInnen zurückgezahlt werden.
Vollquarantäne war gesetzeswidrig
Die Entscheidung ist gefallen: die Tiroler Vollquarantäne im letzten Jahr war verfassungswidrig. Das betrifft einerseits das Verlassen des Gemeindegebietes, andererseits jenes des Wohnsitzes.
„Gesetzeswidrige Strafen müssen aufgehoben bzw. zurückbezahlt werden. Dass das möglich ist haben zahlreiche Verfassungsexperten bestätigt."
fordert jetzt SPÖ-Yildirim.
Das Zurückzahlen der Strafen solle nicht weiter verzögert werden, ärgert sich Yildirim. Die Regierung müsse diesbezüglich "endlich mehr Tempo an den Tag legen".
Antrag liegt Nationalrat vor
Bereits seit Mai 2020 liegt dem Nationalrat ein entsprechender Antrag der SPÖ vor. Anfang Juli zeigte sich die Justizministerin bezüglich einer Lösung zuversichtlich. Im selben Monat versprach der Gesundheitsminister eine „bürgerfreundliche Lösung“ zu finden.
Doch mittlerweile gibt es immer noch keine Entscheidung, geschweige denn eine Lösung.
Die SPÖ-Justizsprecherin will sich weiterhin für eine Generalamnestie einsetzen, um das Unrecht der verhängten Strafe rückgängig zu machen.
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