Abschreibung für Hotels
Hörl lies Analyse zu Abschreibungsmöglichkeiten in Hotellerie durchführen

Die Abschreibungssätze sollten geteilt werden, wenn es nach NR Hörl geht.  | Foto: Pixabay/epicioci (Symbolbild)

TIROL. Durch eine Analyse der Salzburger Steuerberatungsfirma Prodinger wollte Nationalrat Hörl einen "fachlich wertvollen Beitrag" zur Diskussion um die Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude und Gebäudeteile in der Hotellerie beitragen. Aus der Analyse geht laut Hörl eine klare Empfehlung für die Politik hervor. 

Sitzung zum Tourismusausschuss

Die heutige Sitzung des Tourismusausschusses wird also, durch die von Hörl in Auftrag gegebene Analyse, befeuert. Der Nationalrat möchte damit zudem eine Grenze zu den Abschreibungen im Wohnbau ziehen. 

„Denn hier gibt es grundlegend andere Voraussetzungen, weshalb eine einheitliche Lösung nicht nachvollziehbar ist."

Für Hörl steht durch die Analyse fest, dass drei Abschreibungsmodelle anhand einer Investition eines 4-Sterne-Hotels berechnet werden:

  • lineare Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren (derzeitige Rechtslage)
  • lineare Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 33 Jahren (Rechtslage bis 31. Dezember 2015)
  • funktionale Abschreibung mit unterschiedlichen Nutzungsdauern
  • degressive Abschreibung mit sinkenden Beträgen

Hörl kommt somit zum Fazit, dass die derzeit geltende steuerliche Abschreibungsdauer nicht der Realität entspricht und dies würde die heimische Wirtschaft schwächen. 

Teilung der Abschreibungssätze

Die Steuerberatungsfirma Prodinger schlägt daher eine Teilung der Abschreibungssätze vor. "15 Jahre für Gebäudeteile, die eine eigenständige Funktion aufweisen und einer schnellen Abnutzung unterliegen sowie 33 Jahre auf alle anderen Gebäudeteile." Um dies durchzusetzen würde die geplante Steuerreform eine passende Gelegenheit sein, argumentiert Hörl. 

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