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Thema Impfung: Was gilt jetzt im Arbeitsrecht?

Fragen wie "Wie sieht es rechtlich beim Thema Impfpflicht aus?", "Kann es am Arbeitsplatz Konsequenzen geben?" oder "Wenn ein Impfgegner Hausverbot bekäme, muss er das so hinnehmen?", werden von den AK Arbeitsrechtsexperten beantwortet. | Foto: Pixabay/WiR_Pixs (Symbolbild)
  • Fragen wie "Wie sieht es rechtlich beim Thema Impfpflicht aus?", "Kann es am Arbeitsplatz Konsequenzen geben?" oder "Wenn ein Impfgegner Hausverbot bekäme, muss er das so hinnehmen?", werden von den AK Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
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TIROL. Die Arbeiterkammer Tirol bekommt aktuell viele Anfragen bezüglich der Corona-Impfung und oftmals beschäftigt man sich mit der Thematik einer möglichen Impfpflicht. Was derzeit wirklich beim Impfen gilt, erläutert die AK Arbeitsrechtsexperten.

Verunsicherung ist groß

Wie AK Präsident Zangerl festhält, ist die Verunsicherung in der Tiroler Bevölkerung deutlich spürbar. Zangerl stellt klar:

„Derzeit gibt es keine allgemeine öffentlich-rechtliche Impfpflicht. Dass es diese einmal geben wird, ist aber nicht auszuschließen.“

Weitere häufig gestellte Fragen wie "Wie sieht es rechtlich beim Thema Impfpflicht aus?", "Kann es am Arbeitsplatz Konsequenzen geben?" oder "Wenn ein Impfgegner Hausverbot bekäme, muss er das so hinnehmen?", werden von den AK Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Wie sieht es rechtlich beim Thema Impfpflicht aus?
Aktuell gibt eskeine allgemeine gesetzliche öffentlich-rechtliche Impfpflicht. Dass es diese einmal geben wird, ist zwar nicht auszuschließen, bisher bestand aber in Österreich keine große Tradition, eine Impfpflicht gesetzlich zu verankern.
Jedoch bei medizinischem Personal könnte es zu einer von den Behörden angeordneten Impfpflicht kommen. 
Es wird aber sicher nicht möglich sein, dass ein Chef einfach so eine Impfung anordnen kann. Wenn, dann nur der Gesetzgeber.

Darf der Dienstgeber den Zutritt zum Arbeitsplatz verweigern, kündigen oder die Lohnzahlung einstellen, falls man sich nicht impfen lassen möchte?
Der Zutritt zum Arbeitsplatz kann tatsächlich durch eine so genannte Dienstfreistellung verweigert werden, aber in diesem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn in voller Höhe weiterbezahlen.
Ein Recht des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, wohl aber das Recht auf volle Lohnzahlung, falls der Arbeitgeber auf die Dienstleistung verzichtet.
Für eine gerechtfertigte Entlassung fehlt bei Verweigerung der Impfung ohne gesetzliche Impfpflicht die Rechtswidrigkeit, eine deswegen erfolgte Kündigung wird höchstwahrscheinlich gerichtlich bekämpfbar sein, da ja jeder Mensch grundsätzlich ein Recht darauf hat, dass medizinische Eingriffe nur mit seiner Zustimmung durchgeführt werden dürfen. Es gibt dazu aber noch keine Gerichtsentscheidungen.

Und wenn ein Gesetz dazu kommt?
Selbst falls eine gesetzliche Impfpflicht kommt, wird man niemanden zum Impfen zwingen können. Denn medizinische Eingriffe dürfen immer nur mit Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Möglich wäre aber die Verhängung von Bußgeldern und dann könnten derartige Strafbescheide bei den Verwaltungsgerichten oder beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden.

Was ist aber mit indirekter Impfpflicht, etwa falls man ein Lokal nicht betreten dürfte?
Auch dazu gibt es derzeit keinerlei juristische Erfahrungswerte. Nach der Einschätzung der AK Experten wird dies bei allen Bereichen, die der Grundversorgung eines Menschen dienen, also zum Beispiel im Lebensmittelhandel, in Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeschlossen sein, in anderen Bereichen, die beispielsweise ausschließlich der Unterhaltung dienen, könnte dies bei entsprechender gesetzlicher Grundlage anders sein.

Wenn ein Impfgegner Hausverbot bekäme, muss er das so hinnehmen?
Wird jemandem der Eintritt unter Berufung auf das so genannte Hausrecht verweigert, wird man dies hinnehmen müssen. Falls man aber die Leistung ohne vorherigen Hinweis auf die Zutrittsbegrenzung schon bezahlt hat, etwa über ein Abonnement oder eine Jahreskarte, wäre es rechtlich durchaus möglich, dass man das Geld wieder zur Gänze oder teilweise zurück zu erhalten hat, je nachdem, welche Teilleistungen man schon in Anspruch genommen hat. Auch hier handelt es sich aber um juristisches Neuland.

Kann es am Arbeitsplatz trotzdem Konsequenzen geben?
Leider ja. Da generell in vielen Bereichen der Arbeitswelt kein Kündigungsschutz besteht, können Kündigungen jederzeit auch ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es z. B. auch zu Versetzungen kommen.

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