Landesvolksanwälte
Weiterhin mehr Beratungen als Beschwerden
TIROL. Vor Kurzem erläuterten Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann und Landesvolksanwältin Maria Luise Berger in einem Pressegespräch den Jahresbericht von 2019 der Tiroler Landesvolksanwaltschaft. Insgesamt haben sich 5.839 Personen an die Einrichtung des Landtages gewandt und nach wie vor gibt es mehr Beratungen als Beschwerden.
Die unverzichtbare Beratungs- und Beschwerdestelle
Wie es LTPin Ledl-Rossmann definierte, ist die unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle des Landtages unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das Angebot trägt nämlich dazu bei, dass behördliche Entscheidungen besser nachvollziehbar sind, aber auch Missstände aufgezeigt werden und ihnen nachgegangen wird.
Dass dieses Angebot geschätzt wird, zeigt einmal mehr die positive Bilanz des vergangenen Jahres. Jedes Jahr finden mehr Beratungsgespräche als Beschwerden statt, so auch in 2019. 79 Prozent der Kontakte betrafen Beratungen, dies ist ein Plus von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Details zum Bericht
Fast jeder zweite Kontakt hatte ein Anliegen im Bereich des Sozialrechts oder ein Behindertenanliegen. In elf Prozent der Fälle ging es um Bau- und Raumordnung.
Die meisten Personen kontaktierten die Landesvolksanwälte telefonisch. Jedoch nahm man auch persönlich und per schriftlicher Eingabe Kontakt auf.
Im Bericht der Landesvolksanwäte 2019 wird unter anderem die Thematik zu "Only Online" thematisiert. Das bedeutet, dass manche Behördengänge nur noch elektronisch erfolgen können. Die Landesvolksanwälte sehen darin eine potenzielle Benachteiligung von Personen, die sich kein entsprechendes elektronisches Gerät leisten können oder mit dem Umgang nicht vertraut sind. Es müsse neben der elektronischen Form auch weiterhin eine persönliche Antragstellung möglich sein.
Kritik gibt es auch für das neue österreichische „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“. Hier ortet die Landesvolksanwältin Maria Luise Berger im Vergleich zu den vorher gültigen Bestimmungen in nicht wenigen Bereichen eine Schlechterstellung für Betroffene – etwa beim Lebens- und Wohnbedarf von Menschen in Not oder auf der Flucht, von kinderreichen Familien oder von Menschen mit Behinderung. Berger appelliert, das Tiroler Mindestsicherungsgesetz bei der Adaptierung an das neue Bundesgesetz soweit als möglich unverändert zu lassen.
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