AK Klage/Strompreisanpassung
TIWAG will nach Urteil in die nächste Instanz gehen
Nach der Bekanntgabe des Urteils der Klage der AK Tirol gegen die TIWAG in Bezug auf die Strompreisanpassung im Jahr 2022 nimmt auch die TIWAG zu dem Urteil Stellung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und erstinstanzlich. TIROL. In einer Aussendung in Bezug auf das erstinstanzliche Urteil nimmt die TIWAG dazu Stellung. Erste Refundierungszahlungen ab März 2024Die TIWAG prüft aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entsprechende Rückzahlungen, betroffene KundInnen sollen aber...