Baby tot: Anzeige gegen Hebamme
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
BEZIRK / NÖ. Es sollten Stunden des Glücks sein, doch sie wurden zu Tagen der Trauer. Wie jetzt bekannt wurde, sollte ein Ehepaar (etwa 40 Jahre) das erste Kind bekommen. Der Entschluss zu einer Hausgeburt stand schnell fest. In der 43. Schwangerschaftswoche (SSW) war es so weit, der Geburtsvorgang ging vonstatten. Doch es gab Probleme. So fuhren die Hebamme und die Eltern mit dem Privatauto ins Tullner Universitätsklinikum. "Ich hör keine Herztöne mehr", habe die Hebamme gerufen, als sie im Krankenhaus ankam. Zwanzig Minuten später wurde das tote Kind entbunden. Weitere vierzig Minuten wurde noch versucht, den Säugling zu reanimieren, doch es blieb bei dem Versuch.
Ob während dem Geburtsvorgang Fehler passiert seien, das wird im Rahmen von Gutachten geklärt werden, heißt es von der Staatsanwaltschaft St. Pölten, bei der gegen die Hebamme eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung vorliegt (Anm.: Es gilt die Unschuldsvermutung) – das wurde auf Anfrage der Bezirksblätter Tulln von Leopold Bien, seines Zeichens erster Staatsanwalt, bestätigt. Eine der wesentlichen Fragen, die es zu beantworten gelte, sei, ob es eine Totgeburt war. Die ungeklärten Verhältnisse hätten die Anzeige ins Laufen gebracht. Vonseiten der Pathologie wurde daher ersucht, dass die Gerichtsmedizin eine Obduktion durchführen solle. Seitens des Universitätsklinikums wurde keine Stellungnahme abgegeben, da "es sich um ein laufendes Verfahren handelt".
Zur Sache:
Auf der geburtshilflichen Station des Tullner Universitätsklinikum werden alle Risikoschwangerschaften und Entbindungen ab der 29. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Entbindungen mit der eigenen Hebamme sind ebenso möglich wie eine ambulante oder anonyme Geburt.
Hier geht's zum Hebammengesetz, Fassung vom 21.11.2017
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