Frühling
Es blühen die Gassi-Sackerl in Tullner Beeten
Mit den ersten wärmeren Tagen zieht es Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern wieder zu ausgedehnten Spaziergängen ins Grüne.
TULLN (pa). Leider sind daher in den Beeten der Gartenstadt Tulln damit auch wieder vermehrt „Tretminen“ und gefüllte Gassi-Sackerl zu sehen. Das tut nicht nur dem Auge des Gartenfreundes weh, sondern kann auch eine Strafe von 50 Euro nach sich ziehen.
Die ersten wärmeren Tage des Jahres erfreuen Körper und Geist – doch in den Grünflächen, Baumscheiben und Beeten der Stadtgemeinde Tulln entdeckt man immer wieder Schandflecke: Hundekot und gefüllte Gassi-Sackerl, aber auch weggeworfene Zigarettenstummel und sonstiger Mist gehören nicht ins Grüne.
Gassi-Sackerl: Ab in den Mistkübel
In Tulln sind derzeit knapp über 1.000 Hunde angemeldet – und die müssen sich auch erleichtern. Die Verantwortung für die Entsorgung trägt der Hundehalter. Im Stadtgemeindegebiet stehen rd. 120 Spender mit kostenlosen Gassi-Sackerl zur Verfügung. Auch im Bürgerservice Tulln und Langenlebarn sind Gassi-Sackerl kostenlos erhältlich. Ist die erste „Hürde“ geschafft und die Hinterlassenschaft eingetütet, ist der Weg zur nächsten Entsorgungs-Möglichkeit dank rd. 550 öffentlichen Mistkübeln nie weit. Eine Entsorgung am Wegesrand oder in Beeten kann eine Strafe nach sich ziehen und ist umweltschädlich, denn sowohl der Hundekot als auch die Beutel sind nicht kompostierbar und Plastikpartikel gelangen in Boden und Grundwasser.
Wird Hundekot nicht entfernt oder wird das gefüllte Sackerl einfach am Wegesrand oder in einem Beet entsorgt, kann von den Organen des Österreichischen Wachdienstes eine Strafe von € 50,- verhängt werden.
Leine ist Pflicht!
Maulkorb und/oder Leine ist laut Auszug aus dem NÖ Hundehaltegesetz an „öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen“ vorgeschrieben. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde müssen Maulkorb und Leine tragen.
Kontrolle auch außerhalb des Ortsgebietes
Auch außerhalb des Ortsgebietes z.B. in Wald, Wiesen und Feldern ist dem Hundehalter gleich aus mehreren guten Gründen zu empfehlen, den Hund an die Leine zu nehmen: Erstens um gemäß des Tierschutzes den Lebensraum wilder Tiere zu schonen und sie nicht aus ihrem eigenen Lebensraum zu verscheuchen – ganz besonders im Frühjahr zur Brut- und Setzzeit. Zweitens zur Vermeidung von Unfällen (z.B. Radfahrer gegen Hund) und drittens zum Schutz des eigenen Tieres, denn gemäß NÖ Jagdgesetz dürfen wildernde, hetzende und außerhalb des Einflusses des Besitzers umherstreifende Hunde geschossen werden.
„Hunde-Knigge“ in der Gartenstadt
• Maulkorb und/oder Leine sind im Gemeindegebiet gesetzliche Pflicht.
• Die Hinterlassenschaften der Hunde sind immer zu entfernen und die Gassi-Sackerl nicht am Wegesrand sondern in Mülleimern zu entsorgen.
• Wege dürfen mit ausziehbaren Leinen nicht „gesperrt“ werden.
• Bei Begegnungen mit Sportlern und Spaziergängern sollte der Hund kurz geführt werden. Läufer und Radfahrer sollten ihrerseits die Geschwindigkeit beim Vorbeilaufen und -fahren verringern und sich rechtzeitig bemerkbar machen, wenn sie von hinten kommen.
• Fremde Hunde nicht bedrängen oder anfassen – besonders Eltern sollten ihre Kinder mit dieser Grundregel vertraut machen.
• Sicheren Freilauf ermöglichen die Hundezonen beim Friedhof, an der Donaulände und beim Freizeitpark.
• Erziehung ist wichtig. Hundeschulen helfen beim Erlernen der wichtigsten Kommandos und des korrekten Verhaltens im Stadtleben.
• An- und Abmeldung bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, ist Pflicht. Die Hundeabgabe in Tulln beträgt 47Euro (6,54 Euro für Nutzhunde, 116 Euro für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde).
• Auch außerhalb des Ortsgebietes ist empfohlen, den Hund an die Leine zu nehmen: Erstens um gemäß des Tierschutzes den Lebensraum wilder Tiere zu schonen und sie nicht aus ihrem eigenen Lebensraum zu verscheuchen. Zweitens zur Vermeidung von Unfällen und drittens zum Schutz des eigenen Tieres, denn gemäß NÖ Jagdgesetz dürfen wildernde, hetzende und außerhalb des Einflusses des Besitzers umherstreifende Hunde geschossen werden.
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