Verhandlung am Landesgericht
Freundin gewürgt und mit Messer bedroht
BEZIRK TULLN (ip). Etwa zwei Wochen nach seiner Haftentlassung landete ein 24-Jähriger abermals hinter Gittern. Staatsanwalt Thomas Korntheuer warf dem gebürtigen Bosnier, der staatenlos in Österreich lebt, unter anderem vor, seine Ex-Freundin gewürgt und mit einem Messer bedroht zu haben.
Über eine Dating-App lernte die 21-Jährige aus dem Bezirk Tulln den Mann kennen, nahm an einem Prozess gegen ihn teil, besuchte ihn im Gefängnis und nahm ihn danach bei sich auf. Während der ersten zwei Wochen habe er sich „nur“ einmal aggressiv gegen ihre Schwester gezeigt, meinte die junge Frau.
Erinnerungslücke begründet
Gemeinsam mit einem langjährigen Freund der 21-Jährigen besuchte das Paar Mitte Oktober Lokale in Wien. Dort habe er Whisky-Cola bestellt, jedoch Whisky pur bekommen, so der Angeklagte, der gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek damit seine Erinnerungslücke für die folgenden Stunden begründete.
Gut erinnern konnte sich seine damalige Freundin. Demnach habe der 24-Jährige zuhause seine Forderung, sie dürfe nur noch Kontakt zu ihrem langjährigen Freund haben, wenn er dabei sei, wiederholt. Wütend drosch er gegen eine Tür, sodass ein Bilderrahmen zu Bruch ging. Danach warf er sich auf sie, versetzte ihr Ohrfeigen und würgte sie. „Ich hab fast keine Luft mehr gekriegt und meine Stimme war weg“, erinnerte sie sich vor Gericht. Schließlich holte er ein Küchenmesser, würgte sie abermals mit einer Hand, mit der anderen Hand hielt er die Messerspitze gefährlich nahe vor ihr Auge. Nach seiner Drohung
„Ich hau dir den Kiefer von links nach rechts!“,
verschärfte er nun mit der Äußerung, ihr in die Rippen und in den Bauch zu stechen. Nach einiger Zeit hatte er sich wieder beruhigt und bei ihr entschuldigt.
Aus sicherer Entfernung schickte sie ihm am nächsten Tag eine SMS mit der Aufforderung, ihre Wohnung zu verlassen. Er packte, ging zur Bushaltestelle und traf dort auf die Schwester der Frau, der er mit seiner Rückkehr gedroht habe. Die Freundin erstattete Anzeige, ein ärztliches Attest bestätigte Prellungen und Hämatome.
Panische Albträume
Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Januschkowetz erhielt dafür einen Schmerzensgeldzuspruch in Höhe von 500 Euro, wobei die traumatischen Folgewirkungen wie panische Albträume noch nicht einkalkuliert wurden.
„Keine Erinnerung ist eine nette Verteidigungsvariante“, so der Richter gestützt durch Gutachter Dietmar Jünger, der von einem mittelschwerem Rauschzustand und Zurechnungsfähigkeit sprach. Wiaderek verurteilte den Staatenlosen zu 19 Monaten Haft (nicht rechtskräftig)und begründete unter anderem mit dem raschen Rückfall: „Recht viel schneller geht gar nicht!“ Nach Rücksprache mit Verteidiger Herbert Hoffmann erbat der Beschuldigte Bedenkzeit.
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