Hilferuf: Das Schreien der Lämmer - Bauern(hof)sterben in Tulln?
Hallenabbruch in 3425 Langenlebarn, Tullnerstraße 101. am 22.Februar 2016
120 Baby-Zicklein von Delogierung bedroht, Landeshauptmann als letzte Rettung?
Wer schützt unsere Bauern vor Grundstückspekulation? Leistet die Behörde willfährierg Grundstücksspekulation Vorschub? Wer zieht die Notbremse?
Ziegen
Stall für 120 Baby-Zicklein
Sachverhaltsdarstellung
Am 18.September 2015 verstarb der Landwirt Heinrich Schmatz sen. unter mysteriösen Umständen.
Über viele Jahre und bis ins hohe Alter war es ihm (wahrscheinlich als Folge seines zu geringen Verständnisses für die Rechtsordnung und aufgrund seiner mangelnden sozialen Integrationsfähigkeit) nicht gelungen, den baurechtlich gesetzmäßigen Zustand auf seiner Liegenschaft herbeizuführen.
Einer der beiden rechtmäßigen Erben, namentlich sein Sohn Heinrich Schmatz jun. bedauert, dass die Behörden durch das halsstarrige Verhalten seines Vaters einer unnötigen Belastung ausgesetzt waren. Im Übrigen sind der Familie Schmatz durch zahlreiche (rechtmäßige) behördliche Ersatzvornahmen erhebliche Mehrkosten entstanden.
Hanibal Lecter
Schau mir in die Augen und ich sehe in Deine Seele
Die Absicht der Familie ist es nun, durch Herstellung des baurechtlich gesetzmäßigen Zustands, die Wirtschaftshalle inklusive Stall und Milchtränkanlage für 120 Baby-Zicklein vor dem Abbruch zu retten, um dieses enorm wichtige Gebäude für den erblichen Landwirtschaftsbetrieb am Leben zu erhalten und wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zuzuführen. Heinrich Schmatz jun. ist sich der Geduld der Baubehörde als auch der Vollstreckungsbehörde, die von seinem Vater über viele Jahre überstrapaziert wurde, durchaus bewusst.
Angesichts der ständig wiederkehrenden Behördentoleranz gegenüber seinem Vater und seiner Schwester, zweifelte Schmatz jur. (Rechtsnachfolger des verstorbenen Liegenschaftseigentümers) vorerst nicht daran, dass die Behörden einer zügig herbeigeführten, pragmatischen Lösung, wohlwollend gegenüber stehen würden.
Im zentralen Punkt geht es um die Vermeidung eines Vermögensschadens in Millionenhöhe, welcher die Erben treffen würde. Der Landwirt Schmatz Heinrich jr. beabsichtigt möglichst rasch, das bewilligte und unvollständige Bauvorhaben seiner Schwester (Bescheid 1310-9/1301864 vom 18.3.2014) geringfügig zu modifizieren und zur baurechtlichen Bewilligung vorzulegen, doch die Bestellung eines Abwesenheitskurators erschwert dieses Vorhaben massiv.
Heinrich Schmatz ersucht die verantwortlichen Behörden nun, die Zwangsvollstreckung, welche von 22.2. bis 4.3.2016 anberaumt ist, einstweilen (jedenfalls bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens) auszusetzen, abzuberufen und zu blockieren, um so der bisher geübten Logik des Einsatzes der geringsten Mittel zur Herbeiführung des gesetzmäßigen Zustandes Rechnung zu tragen.
Herr Scmatz weißt darauf hin, dass es wohl nicht rechtens sein würde, wenn eine Ersatzsatzvornahme im Wege der Zwangsvollstreckung abgewickelt wird, sofern dieser behördlichen Aktion ausschließlich rechtlich und sachlich längst überholte, Jahre zurückliegende Ausschreibungen zugrunde liegen. Ebenso möchte er anmerken, dass in der Zwischenzeit wesentliche (zum Abbruch bestimmte) Teile im Inneren der Halle bereits abgebrochen wurden und auch erhebliche Investionen im SInne der Baubewilligung vom 18.3.2014 vorgenommen wurden.
Obwohl sich Herr Schmatz jr. selbstverständlich zur umgehenden Herstellung des gesetzlichen Zustands verpflichtet sieht, weißt er aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass der, dem Abbruchbescheid nachfolgende Baubewilligungsbescheid den Abbruchbescheid aufhebt und ausserdem Vollstreckungsverjährung vorliegt.
Herrn Schmatz jr. geht es einzig und alleine darum, den erblichen Landwirtschaftsbetrieb zu erhalten und weiterzuführen. Aus diesem Grunde möchte er möglichst rasch den gesetzmäßigen Zustand der Halle wieder herstellen.
Der Vollständigkeit halber muss auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass in der behördlichen Vollstreckungsankündigung sein Vater aufgefordert wurde, die Halle zu räumen, was aus verständlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Weder die Verlassenschaft, noch die Erben haben einen entsprechenden Räumungsauftrag erhalten. Herr Schmatz jun. macht hiermit einen Aufruf an alle verantwortlichen Entscheidungsträger, ihm als gesetzlichen Erben die Herstellung des gesetzmäßigen Zustands der landwirtschaftlichen Wirtschaftshalle, die die Grundvoraussetzung für den Fortbestand und das Überleben der Landwirtschaft bedeutet, durch eine Fristerstreckung zu ermöglichen. Es soll zumindest so lange von einer Zwangsvollstreckung des Hallenabbruchs Abstand genommen werden, bis das Verlassenschaftsverfahren rechtskräftig erledigt ist. Ein Abbruch unter den gegebenen rechtlichen und sachlichen Umständen würde zwangsläufig unnötige, kostspielige Schadensersatzklagen gegenüber den Verursachern des Schadens nach sich ziehen.
Hanibal Lecter
Grundstückspekulation in Langenlebarn?
Wer krallt sich mit wessen Hilfe das Bauhoffnungsland?
Mit der baurechtlichen Einreichung zur gesetzmäßigen Ausführung der gegenständlichen, den zukünftigen Wirtschaftserfordernissen gerecht werdenden Wirtschaftshalle kann erst dann begonnen werden, wenn zuvor das Verlassenschaftsverfahren nach Heinrich Schmatz sen. abgeschlossen ist und Heinrich Schmatz jr. und seine Schwester als Erben eingesetzt sein werden. Herr Schmatz ist auf jeden Fall bemüht, dass die geforderten baulichen Maßnahmen noch in diesem Sommer durchgeführt werden, insbesondere deshalb, weil bereits 175.614 € bei der Bezirkshauptmannschaft hinterlegt sind, was beiweiten für die Sanierung ausreichen wird.
Herzlichst Herbert Szlezak, Präsident
Opferschutzorganisation Opferoffensive
Schüttaustraße 1 - 39/19/7
A-1220 Wien
E-Mail: akademie@wolfs.co.at
Telefon:0664 88 47 17 67
ZVR-Zahl 287488546
Wien, am 17.02.2016
http://www.wolfs.co.at/heinrich_schmatz.php
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