Kein Schein, dafür Knast

Angeklagter bekommt zwei Jahre unbedingt. | Foto: Foto: Zeiler
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BEZIRK TULLN. Wer einen amtlichen Ausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, im Rechtsverkehr gebraucht, als wäre er für ihn ausgestellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, §231 StGB, Abs.1 – so steht es auf jusline.at nachzulesen. Im Fall jenes erstangeklagten Mannes, der bei einem Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden, der sich im August 2017 in Langenrohr ereignet hat, den Führerschein seines Bruders vorgewiesen hat, trifft zu, dass dieser am vergangenen Mittwoch am Tullner Bezirksgericht mit einem blauen Auge davongekommen ist. Richter Markus Zellinger verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Monaten unbedingt zuzüglich dem Ersatz der Kosten für das Strafverfahren (nicht rechtskräftig).

"Habe meinen Bruder angerufen"

"Mein Mandant möchte ein Geständnis ablegen", sagte Rechtsanwalt Gerhard Koller, woraufhin sich der Angeklagte an den Unfall erinnerte: "Ich bin mit dem Auto gefahren als der Unfall passiert ist". Er habe seinen Bruder angerufen, ihn um seinen (kosovarischen) Führerschein gebeten und diesen gegenüber Beamten der Polizeiinspektion Tulln vorgelegt. Auf die Frage des Richters warum er dies gemacht habe, erklärte der Angeklagte, dass er zu dem Zeitpunkt gerade dabei war, den Führerscheinkurs zu beenden. Hätte er dies angegeben, wäre eine Sperre die Folge gewesen. Der Zweitangeklagte, sein Bruder, bestätigte die Aussage und meinte: "Ich wollte ihm nur helfen". Der Erstangeklagte habe bereits sechs Vorstrafen, zwei einschlägige, eine fünfmonatige, bedingte Freiheitsstrafe, die von Richter Zellinger nicht widerrufen wurde, am Landesgericht Wien sowie eine Geldstrafe, die nach wie vor offen sei plus eine weitere Verurteilung aus dem Jahr 2017 – ebenso eine Geldstrafe und auch hier wegen dem Tatbestand des Gebrauchs fremder Ausweise.

Geständnis wirkte sich mildernd aus

Verteidiger Koller ersuchte im Sinne seines Mandanten um eine "möglichst milde Geldstrafe". Das Geständnis wirkte sich mildernd auf das Urteil aus, aber Richter Zellinger betonte, dass der Angeklagte die aussichtslose Situation erkannt habe und es daher getätigt habe. Jedoch hoffe Zellinger darauf, dass er (der Erstangeklagte) nun "von solchen Blödheiten Abstand nehmen wird".
Der Zweitangeklagte, der Bruder bzw. jener Mann, der seinen Führerschein hergegeben hat, stimmte einer Diversion in der Höhe von 300 Euro zu, die sofort in bar bezahlt wurde.

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Angeklagter bekommt zwei Jahre unbedingt. | Foto: Foto: Zeiler
Verteidiger Gerhard Koller vor dem Bezirksgericht in Tulln. | Foto: Zeiler

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