Kinderbetreuung
Mehr Plätze für unsere Klein(st)en

- Schneckenhaus in Kierling: Bedarf für eine weitere Gruppe.
- Foto: Grabler
- hochgeladen von Karin Zeiler
Kinderbetreuung im Bezirk Tulln: Ausbau wir weiter vorangetrieben.
BEZIRK TULLN (cb). "Zur Zeit ist die Ausschreibung in Vorbereitung, Inbetriebnahme wird frühestens September 2020 möglich sein", informiert Roland Nagl, seines Zeichens Bürgermeister von Königstetten.
Im NÖ-Vergleich schneidet der Bezirk Tulln in puncto Betreuung gut ab – das bestätigt die Frauenabteilung der Arbeiterkammer NÖ. Ein Knackpunkt ist die Betreuungssituation von Kindern unter 3 Jahren. Diese ist wichtig, um den Müttern den beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, denn arbeitsrechlich abgesichert ist die Karenz nur bis zum zweiten Geburtstag.
An dem Ausbau der Angebote für die Kleinsten wird in den Gemeinden fleißig gearbeitet.
Nachfrage abdecken
In Grafenwörth wurde im Februar 2019 eine Betreuungseinrichtung mit Platz für 15 Ein- bis Dreijährige eröffnet. Die "Bärchen"-Kinderkrippe in Tulln wird in den Kindergarten am Zeiselweg (in Bau) übersiedeln, dort wird es dann noch eine zweite Krippengruppe geben, um die Nachfrage abzudecken. In Michelhausen wird im neuen Kindergarten ebenfalls eine Kleinkinderbetreuung für 15 Kinder eröffnet werden. Auch in Königstetten ist eine Tagesbetreuungseinrichtung (TBE) für Kinder unter zweieinhalb in Planung. "Errichtet werden eine TBE und eine Kindergartengruppe. Sollte diese sechste Kindergartengruppe nicht benötigt werden, könnten beide Gruppen als TBE geführt werden. Dann könnten 30 Kleinkinder betreut werden", sagt Nagl abschließend.
Im Bezirk gibt es 72 Betreuungseinrichtungen für insgesamt 3.531 Kinder. Im NÖ-Vergleich wurden das Platzangebot und die Öffnungszeiten (auch in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einer Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile) analysiert. 25 Prozent der Unter-Dreijährigen besuchen in Tulln eine Betreuungseinrichtung (NÖ: 23,5 Prozent), 40,4 Prozent aller Betreuungsplätze im Bezirk erlauben eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile (NÖ: 22,2 Prozent).
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