Tulln
Müllinsel abgefackelt – Täter verurteilt
Nur durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr sei es gelungen, ein Übergreifen der Flammen auf das etwa zwölf Meter entfernte Wohngebäude zu verhindern, so der Anklagetenor der St. Pöltner Staatsanwältin Julia Berger im Prozess gegen einen 26-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, der seine Konflikte mit einem Feuerzeug zu lösen versuchte.
TULLN (ip). Im Februar 2017 steckte der Mann das Altpapier in einem Container in Brand und ging zu Bett. Einige Zeit später stand er wieder auf und bemerkte, dass die gesamte Müllinsel neben seiner Wohnhausanlage in Brand geraten war. Er forderte einen Mitbewohner auf, die Feuerwehr zu rufen, die, bereits von anderen Bewohnern verständigt, rasch zur Stelle war und das Übergreifen der Flammen auf das Wohngebäude verhinderte. Nicht ganz so glimpflich kamen neun PKWs und einige Fahrräder davon. Der Gesamtschaden betrug mehr als 55.000 Euro.
Im Visier der Ermittler
Nachdem im Oktober 2019 abermals ein Altpapiercontainer der Wohnanlage in Brand geriet, den der 26-Jährige selbst löschte, geriet er ins Visier der Ermittler. Vor Gericht bekannte sich der bislang unbescholtene Mann schuldig, entging jedoch dem Vorwurf der versuchten Herbeiführung einer Feuersbrunst und wurde schließlich wegen auch schwerer Sachbeschädigung zu neun Monaten Haft, davon sechs bedingt verurteilt (nicht rechtskräftig). Auch der Antrag der Staatsanwältin auf Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde seitens des Schöffensenats abgewiesen, obwohl Gutachter Dietmar Jünger diese Maßnahme zunächst befürwortete. Er war der Ansicht, dass der Betroffene an einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades leide. Durch seine emotional instabile Persönlichkeitsstörung suche er sich Ersatzhandlungen zur Lösung von Problemen und Konflikten. Seine Aggressionen und feindseligen Impulse hätten ihn schließlich zum Feuerzeug greifen lassen.
Urteil mit viel Verständnis
Für den Schöffensenat schien es zielführender, den 26-Jährigen während seiner dreijährigen Probezeit durch entsprechende psychotherapeutische Maßnahmen und Bewährungshilfe engmaschig zu betreuen. Verteidiger Christian Függer meinte dazu: „Es ist ein Urteil mit relativ viel Verständnis für den Angeklagten.“
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