Regierung einigt sich mit Gemeindebund auf Sonderpaket

Foto: Schuller

Vizekanzler Kogler, Finanzminister Blümel und Gemeindebund-Präsident Riedl präsentieren Gemeindepaket.

BEZIRK TULLN (pa). 1,5 Milliarden Euro für Österreichs Gemeinden - Regierung einigt sich mit Gemeindebund auf Sonderpaket mit Sondervorschüssen und Direkthilfen für das Jahr 2021. Österreichs Gemeinden erhalten 2021 ein Sonderpaket in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt.

„Die Gemeinden und Städte leisten extrem viel, insbesondere in der fordernden Zeit der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation ist eine Herausforderung für die Budgets aller Gebietskörperschaften. Wir stellen den Gemeinden die nötigen Mittel zur Verfügung, um die aktuellen Aufgaben zu meistern und nach der Krise gesund herausstarten können. Gemeinsam mit der bereits zur Verfügung gestellten Gemeindemilliarde stellen wir im Zuge der Corona-Pandemie damit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Städte und Kommunen für laufende, aber auch zukünftige Investitionen zur Verfügung“,

resümiert Finanzminister Gernot Blümel die Einigung.

„Die Städte und Gemeinden haben durch die andauernde Pandemie und die damit verbundene Wirtschafts- und Beschäftigungskrise enorme Einnahmenausfälle bei gleichzeitigen Mehrkosten zu schultern. Aber gerade in dieser Krise werden die Kommunen als wichtigste Investoren für die regionale Wirtschaft und die damit verbundenen österreichischen Arbeitsplätzen in unseren Klein- und Mittelbetrieben gebraucht. Denn Österreichs Städte und Gemeinden werden in den nächsten Jahren beim ,Rausinvestieren aus der Krise‘ eine gewichtige Rolle zu spielen haben. Mit dem vorliegenden zweiten Gemeindepaket gelingt ein großer Schritt in Richtung finanzieller Absicherung der Gemeinden und ihrer sozialen Aufgaben - gerade im Bereich Kinder-, Jugend- und Seniorenbetreuung. Das unterstützt vor allem die ohnehin immer mehrfach – und in Covid-Zeiten besonders - belasteten Frauen. Der jetzige Mix aus Liquidität, Zuschüssen und Investitionshilfen in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro ist eine gute Grundlage, um den finanz-, sozial- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen aktiv Rechnung zu tragen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung können weitere notwendige Schritte gesetzt werden“, so Vizekanzler Werner Kogler zu den Hilfen.

„Die Corona-Krise trifft die Gemeinden finanziell in einer noch nie dagewesenen Härte. Der dramatische Rückgang der Ertragsanteile und die teils hohen Ausfälle bei der Kommunalsteuer in Verbindung mit steigenden Ausgaben haben die Budgets unserer Gemeinden schwer unter Druck gebracht. Als Krisenmanager sind wir seit Beginn der Krise immer für unsere Bürgerinnen und Bürger da und haben auch bei der Organisation der Massentests einen großen Beitrag im Kampf gegen das Virus geleistet. Der Bund hat damit aufs Neue festgestellt: Auf uns Gemeinden ist immer Verlass. Und ich freue mich, dass auch auf den Bund Verlass ist, wenn es um die Sorgen der Gemeinden geht. Die direkte Hilfe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für das Jahr 2021 wird in den Gemeindestuben für ein Aufatmen sorgen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beruhigter und sicherer ins neue Jahr starten lassen. Ich danke der Bundesregierung im Namen aller Gemeinden für dieses wichtige und notwendige Hilfspaket. Wir haben die Verhandlungen intensiv und auf Augenhöhe geführt, wofür ich dem Finanzminister und dem Vizekanzler danken möchte“,

betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl.

Zu den Details des Pakets:

100 Millionen Euro für Strukturfonds: Sondertranche Strukturfonds in Höhe von 100 Millionen Euro als direkte Hilfe für strukturschwache Gemeinden, die immer wieder gefordert wurde.
400 Millionen Euro „Zuschuss“ Ertragsanteile: Der Finanzminister verzichtet auf die Zwischenabrechnung im März 2021. Die 400 Millionen Euro sind ein Direktzuschuss zur Liquidität ohne Bedingungen.
1 Milliarde Euro direkte Hilfe für mehr Liquidität der Gemeinden: Der Bund gibt den Gemeinden im Jahr 2021 Vorschüsse zusätzlich zu den laufenden Ertragsanteilen ohne Zweckwidmung. Dies bedeutet eine zusätzliche Erhöhung der Zahlungen an die Gemeinden im Jahr 2021 um 11 Prozent.

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