Prozess
Rumänen mussten sich wegen Diebstählen verantworten
Wegen gewerbsmäßig schwerer Diebstähle mussten sich zwei Rumänen (28 und 22 J.) am Landesgericht St. Pölten verantworten. Während der Ältere nach dem Beweisverfahren erklärte, dass er noch von zwei weiteren Straftaten berichten möchte, war der Tränenfluss des Jüngeren während des gesamten Prozesses nicht zu stoppen. Seine Erfahrungen in Untersuchungshaft dürften ihm eine Lehre gewesen sein.
BEZIRK TULLN (ip). Die Staatsanwaltschaft legte den beiden zur Last, 2019 mehrmals von Rumänien nach Österreich gekommen zu sein, um sich durch Diebstähle das Leben zu versüßen. Die Aussagen zur Vorgangsweise differierten, wobei eines der Opfer nicht einsehen wollte, dass man die Wahrheit aus den Tätern nicht herausprügeln könne. Die beiden Rumänen belasteten sich gegenseitig. So gab der neunfach vorbestrafte Haupttäter an, dass der bislang unbescholtenen 22-Jährige zumindest in drei Fällen nicht nur als Fahrer fungiert habe, sondern dass er bei den Opfern angeläutet und sie in englischer Sprache mit einer Karte in der Hand so ablenkte, dass er selbst ungestört aus den Häusern Geld, Schmuck und Golddukaten holen konnte. Den Schmuck machte man im Ausland zu Geld und teilte gerecht auf. Als sie nach ihrer vorerst letzten Tour ihre Beute einem Tschechen anboten, erstattete dieser Anzeige.
„Ich habe ein Schmuckstück auf einem Zeitungsfoto erkannt“,
so eine Zeugin, die darüber hinaus noch Schmuck im Wert von rund 5.000 Euro, etwas Bargeld und zehn Golddukaten vermisst. Ein Opfer aus dem Bezirk Amstetten, bei dem Schmuck im Wert von etwa 4.000 Euro abhanden gekommen war, bedauerte: „So ein Schmuckstück hat doch auch einen persönlichen Wert!“
"Will Ringe wiederhaben"
Emotional auf Hundert erklärte ein Pensionist aus dem Bezirk Tulln auf die übliche Frage der Richter, ob man mit den Angeklagten verwandt sei: „Na, sonst lebert er nimmer!“ Auch ihn und seine Frau erleichterte das Duo um Wertsachen in Höhe von 8.545 Euro, wobei ihm einige Schmuckstücke besonders am Herzen lagen. „Auf das Geld pfeif ich“, meinte er aufgebracht, „ich will die Ringe wiederhaben!“ Ein frommer Wunsch der meisten Geschädigten, nachdem alles, was möglich war, zu Geld gemacht wurde und darüber hinaus an einer finanziellen Entschädigung seitens der Täter zu zweifeln ist.
Teilweise Schadensgutmachung
Während Verteidiger Hannes Huber nur auf das Geständnis des 28-Jährigen verweisen konnte, sprach die Verteidigerin des 22-Jährigen von der Racheaussage des Hauptangeklagten. Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte den Vorbestraften zu zweieinhalb Jahren Haft, den Mitangeklagten zu zwölf Monaten, davon acht bedingt. Den Opfern wurde vorerst eine teilweise Schadensgutmachung zugesprochen. Beide Urteile sind rechtskräftig.
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