Schuldspruch ohne Strafe für 15-Jährige
BEZIRK TULLN (ip). Von Bestimmungen im Jugendstrafrecht machte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger Gebrauch. Er sprach eine 15-Jährige aus dem Bezirk Tulln schuldig, nachdem das Mädchen fälschlich behauptet hatte, vergewaltigt worden zu sein. Statt einer Strafe steht die Jugendliche nun zwei Jahre unter Kontrolle, hat also Zeit, sich zu bewähren (nicht rechtskräftig).
Sie sei sich wegen ihrer starken Alkoholisierung nicht sicher gewesen, was passiert war. Eigentlich habe ihr eine Freundin, die in einem Nebenraum schlief, erzählt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Und schließlich habe ihre Schwester von Vergewaltigung gesprochen, es dem Vater erzählt, der sie schließlich zur Anzeige überredet habe, so die Verantwortung der Angeklagten in der ersten Verhandlung.
Mit ihrer Anzeige im Juni 2014 bei der Polizei setzte die 15-Jährige einen Mann der strafrechtlichen Verfolgung aus, die diesen vorübergehend sogar in Haft brachte.
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