Mit Gürtel geschlagen
Serbe aus dem Bezirk Tulln schlug auf Tochter ein

Richter Slawomir Wiaderek führte die Verhandlung | Foto: Ilse Probst
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  • Richter Slawomir Wiaderek führte die Verhandlung
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  • hochgeladen von Daniela Piccardi

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seiner Ehefrau und Körperverletzung an seiner minderjährigen Tochter musste sich ein 47-jähriger Serbe am Landesgericht St. Pölten verantworten, wobei er sich nur teilweise schuldig bekannte.

TULLN. Die Ermittlungen gegen den, mit über 100.000 Euro verschuldeten Vater von drei Kindern aus dem Bezirk Tulln begannen Mitte Oktober vergangenen Jahres, nachdem er aus nichtigem Anlass im Zuge eines Streits mit seiner minderjährigen Tochter seinen Gürtel aus dem Hosenbund zog und heftig auf das Mädchen einschlug. Schließlich versetzte er der Jugendlichen noch einen kräftigen Stoß gegen das Gesicht.

Polizeibeamte dokumentierten mittels Fotos die teils blutenden Verletzungen des Mädchens.
Diesbezüglich blieb dem bislang Unbescholtenen nichts anderes übrig, als sich schuldig zu bekennen. „Es tut mir leid“, so der Kommentar des Angeklagten vor Gericht. Gleichzeitig bestritt er gegenüber Richter Slawomir Wiaderek die Angaben seiner Ehefrau vor der Polizei, wonach er sie zwischen August 2007 und Ende 2020 immer wieder geschlagen und auch mit einem Messer bedroht habe.
Als Ehefrau des Beschuldigten machte die 40-Jährige von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch und sagte nicht aus. Damit konnte Wiaderek die Vorwürfe aus dem Polizeiprotokoll für einen Schuldspruch nicht heranziehen. Diesbezüglich kam der Serbe daher mit einem Freispruch davon. Für die Verletzungen seiner Tochter fasste er eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten mit einer dreijährigen Probezeit aus. Da der Mann keine anwaltliche Vertretung hatte, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig. An der Seite seiner Frau verließ er schließlich das Gericht, um seine Übersiedelung nach Deutschland vorzubereiten.

Richter Slawomir Wiaderek führte die Verhandlung | Foto: Ilse Probst
Symbolfoto | Foto: Ilse Probst

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