Sieben Jahre Haft für Einbrecher
Wohnstätten-Einbrüche in Wördern und Höflein waren Prozessgegenstand.
WÖRDERN/KORNEUBURG (mr). Die Anklage legte dem 35-jährigen Bulgaren zur Last, gemeinsam mit einem bereits abgeurteilten Landsmann in der Nacht von 9. auf 10.01.2017 in Wördern in drei Einfamilienhäuser eingebrochen zu sein, nachdem sie im Dezember 2016 in Höflein a.d. Donau eine Einbruchsserie in fünf Einfamilienhäuser verübt hatten.
Wirklich erfolgreich waren sie nicht, zumeist widerstanden Fenster bzw. Türen den Einbruchsversuchen, nur in einem Fall konnten sie sich mit Schmuck, Golddukaten und Bargeld aus dem Staub machen.
Beim dritten Einbruch in Wördern mussten sie flüchten, weil sie entdeckt wurden, wobei der Mittäter gefasst wurde. Die Tatbeteiligung des nunmehrigen Angeklagten wurde teils durch am Tatort hinterlassene DNA-Spuren sowie bei den Einbrüchen in Wördern durch Schuhabdrücke im Schnee nachgewiesen. Angesichts dieser Indizienkette hielt es der Angeklagte für angebracht, ein Geständnis abzulegen. Ungeachtet seiner geständigen Verantwortung und des nicht überwältigenden materiellen Schadens fiel die Strafe für die gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstähle mit sieben Jahren Freiheitsentzug doch sehr markant aus.
Der Angeklagte und der Staatsanwalt erklärten Rechtsmittelverzicht. Urteil daher rechtskräftig.
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