Tullnerfeld-Gemeinden gründen "Verwaltunsgemeinschaft"
Absdorf, Atzenbrugg, Königsbrunn, Michelhausen, Sitzenberg und Würmla rufen nö-weites Pilotprojekt ins Leben.
MICHELHAUSEN / ABSDORF / ATZENBRUGG-HEILIGENEICH / KÖNIGSBRUNN / SITZENBERG-REIDLING / WÜRMLA / BEZIRK. Sechs Gemeinden, ein Vertrag: Freitag wurde ein in Niederösterreich einzigartiges Pilotprojekt besiegelt, die Gemeinden Michelhausen, Absdorf, Atzenbrugg, Königsbrunn, Sitzenberg und Würmla haben eine Verwaltungsgemeinschaft gegründet. Ziel ist es, die gesamten Agenden des Baurechts im Sinne der NÖ Bauordnung 2014 (inklusive der NÖ Aufzugsordnung 1995) abzuwickeln, weiters die Grundlagen zur Vorschreibung der Abgaben und Gebühren gemäß dem NÖ Kanalgesetz und der NÖ Gemeindewaserleitungsgesetze im Namen der jeweils zuständigen Gemeinde zu ermitteln.
Die Ziele zeigt auch Michelhausens Bürgermeister Rudolf Friewald auf, bei dem die Vertragsunterzeichnung stattgefunden hat: "Raschere und effizientere Erledigung der Aufgaben der Bauämter, besseres Bürgerservice durch Speziaisierung der Mitarbeiter, Kosteneinsparung durch mögliche Personalreduktion auf den Gemeindeämtern". Franz Dam, Bürgermeister aus Absdorf, fügt hinzu, dass "wir damit ganz klare und transparente Bauverhandlungen haben". Zudem wird mit der Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft auch gleich der sogenannte "elektronische Bauakt" umgesetzt, so Dam.
Zur Sache: Tullnerfelder Verwaltunsgemeinschaft:
Das Team besteht aus Astrid Trettenhahn, Wolfgang Kolbeck, Manuela Bruschek und Sabrina Reuter.
Die Ausgangslage:
> Der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz und der Gemeindevorstand in zweiter Instanz sind für die Vollziehung all dieser Bestimmungen verantwortlich.
> Die Aufgaben der Gemeinden als Verwaltunsbehörde werden immer schwieriger, insbesondere auch im Baurecht.
> Die Regelwerke des NÖ Landesgesetzgebers (NÖ Bauordnung, NÖ Raumordnungsgesetz, NÖ Kanalgesetz, etc.) sind zwingend für alle in Niederösterreich geplanten Bauvorhaben anzuwenden.
> Jedes falsche oder auch nur fehlendes Handeln kann letztendlich einen gerichtlich strafbaren Missbrauch der Amtsgewalt bedeuten.
> Gerade kleinere Gemeinden können sich weder eien eigenen Juristen noch einen eigenen Bautechniker leisten.
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