Marathonsitzung des Bundesrates
Wichtige Gesetzesanträge durch SPÖ eingebracht
Eine dringliche Anfrage, zwei Gesetzesanträge, vier Einsprüche – das ist die stolze Bilanz der Bundesratssitzung am 4. Mai, die bis in die Morgenstunden des Folgetages angedauerte
BEZIRK TULLN / Ö (pa). „Wir lassen niemanden zurück, deshalb haben wir heute auch einen Gesetzantrag an den Nationalrat gerichtet, in der wir die Anhebung des Arbeitslosengeldes von 55 auf 70 Prozent fordern!“, so Bundesrätin Doris Hahn. Die Forderung, die von der SPÖ schon seit Wochen erhoben wird, um Menschen in Arbeitslosigkeit vor Armut zu bewahren, wird damit an den Nationalrat gerichtet, der sich damit beschäftigen muss.
„In der dringlichen Anfrage an die Arbeitsministerin wollten wir außerdem wissen, wie die Regierung die Arbeitslosigkeit senken möchte – hier lässt Aschbacher leider konkrete Schritte auf voller Länge vermissen!“,
so Hahn, Bundesrätin aus dem Bezirk Tulln. Man hätte sich mehr erwartet und sei „enttäuscht von der schwachen Performance“ der Ministerin und der gesamten Regierung. Der zweite Gesetzesantrag fordert die Einbindung von Schwangeren in die Definition der Risikogruppen und den wirksamen Schutz von Angehörigen, die zur Risikogruppe gehören – hier seien ganz offensichtlich maßgebliche Gruppen vergessen worden, die SPÖ kämpft für die Verbesserung bestehender Regelungen.
Nötige Verbesserungen erreichen
Gleichzeitig verwiesen SPÖ und FPÖ im Bundesrat mittels Einsprüchen vier Gesetze an den Nationalrat zurück. Diese müssen jetzt erneut behandelt werden. „Es geht hier nicht um Verzögerung, sondern wir wollen dringend nötige Verbesserungen erreichen – daher haben wir Einspruch erhoben“, betont Doris Hahn. Ein Einspruch wurde zum Epidemiegesetz erhoben, bei dem der Bundesrat eine sinnvolle Begutachtungsphase ebenso vermisste, wie eine klar grundrechtskonforme Ausgestaltung. Auch das 12. COVID-Gesetz, mit dem Verwaltungsbetrieb eingeschränkt worden wäre und das 18. COVID-Gesetz, das eine Vielzahl grundunterschiedlicher Gesetze gebündelt hätte sowie das Freiwilligengesetz wurden an den Nationalrat zurück verwiesen. Der Grund: ein Mangel an Transparenz. „Die Debatte war wichtig und wir haben unsere Gründe, diese Gesetze so nicht zu beschließen, dem Nationalrat detailliert mitgeteilt. Jetzt liegt der Ball dort – um echte Verbesserungen im Sinne aller Menschen vorzunehmen“, schließt Hahn.
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