Steuersparwochen: „Holen Sie sich Ihr Geld zurück!“

AK-Direktor Joachim Preiß, AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser sowie der Leiter des Referates Steuer- und Wohnpolitik Gerald Fröhlich stellen die Steuersparwochen 2018 vor.  | Foto: AK NÖ
  • AK-Direktor Joachim Preiß, AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser sowie der Leiter des Referates Steuer- und Wohnpolitik Gerald Fröhlich stellen die Steuersparwochen 2018 vor. 
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BEZIRK TULLN / NÖ (red). „Jährlich bleiben rund 50 Millionen Euro bei der Finanz liegen, die eigentlich den niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Daher gibt es auch heuer wieder die Steuersparwochen der Arbeiterkammer Niederösterreich, die vom 1. März bis 15. Juni laufen. „Bei den permanent steigenden Lebenshaltungskosten ist es besonders wichtig, sich zu viel bezahltes Geld vom Finanzamt zurück zu holen", sagt Wieser.

Seit dem Veranlagungsjahr 2016 gibt es den lange von der Arbeiterkammer geforderten automatischen Steuerausgleich (= antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung). Wer wenig verdient, spart sich den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer. Seit Anfang 2017 sind begünstigte Organisationen, die Spenden empfangen, verpflichtet, diese automatisch an das Finanzamt zu melden. Wichtig ist hierbei, dass der Spender oder die Spenderin Vor- und Nachnamen (wie am Meldezettel angeführt) wie auch sein Geburtsdatum bekannt gibt. Nur so kann die Spende steuerlich geltend gemacht werden. Auch Beiträge an anerkannte Religionsgemeinschaften (= Kirchenbeitrag) sowie an die Sozialversicherung (z. B. der Nachkauf von Versicherungszeiten) müssen automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Wer Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen will, muss weiterhin einen Antrag für die ArbeitnehmerInnenveranlagung stellen.

Kritik am geplanten Familienbonus Plus

Der von der Regierung geplante „Familienbonus Plus“ ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr. „Grundsätzlich stehen wir natürlich einer steuerlichen Entlastung der ArbeitnehmerInnen positiv gegenüber. Dennoch können wir mit diesem Modell nicht glücklich sein, da der Regierung nicht jedes Kind gleich viel wert ist“, kritisiert Wieser.

Absetzbeträge statt Freibeträge

Die Umwandlung von Frei- in Absetzbeträge gilt es auch in Zukunft zu forcieren. Wichtig ist dabei jedoch, dass nicht die zu zahlende Lohnsteuer die Grenze ist, sondern dass man auch darüber hinaus eine Rückerstattung vom Finanzamt erhält (= Negativsteuerwirkung). Gerade BezieherInnen kleiner Einkommen sind durch Freibeträge benachteiligt. Freibeträge reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage, nicht aber die Steuer direkt. Deshalb profitieren höhere Einkommen von Freibeträgen stärker.

Großer Andrang auf 18.000 Termine

Die Steuersparwochen der AK Niederösterreich gibt es seit 2003. „Damals wurden 230.000 Euro an Gutschriften für die Mitglieder gesichert. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 13,3 Millionen Euro", sagt AK Niederösterreich-Direktor Joachim Preiß. Auch heuer findet die Steuerrückholaktion in allen Regionen Niederösterreichs statt. In Summe werden mehr als 18.000 Beratungen angeboten, rund 14.000 Termine sind schon vergeben. „Da das Interesse an unserer Aktion jedes Jahr groß ist, ist es uns ein besonderes Anliegen, neben persönlichen Beratungen auch andere Kanäle wie telefonische Beratung, Homepage, Facebook, Youtube und Broschüren anzubieten“, so Preiß.

Zur Sache

In der Arbeiterkammer Tulln (Rudolf-Buchinger-Straße 27-29) findet die Steuersparwoche von 23.bis 28. April statt. Es gib nur eine begrenzte Anzahl von Terminen pro Bezirksstelle. Vereinbaren Sie rasch einen Termin unter der Telefonnummer +43 5 7171 26000.

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