12 Monate Haft für Todeslenker aus Tulln

Foto: Symbolfoto: pixabay.com
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SIEGHARTSKIRCHEN / ST. PÖLTEN (ip). Eine starke Reaktionsverzögerung, die vermutlich auf den Alkoholkonsum eines 68-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Tulln zurückzuführen war, sei die Ursache eines Verkehrsunfalles in Henzing gewesen, bei dem eine 27-jährige Frau tödliche Verletzungen erlitt. Der Fahrzeuglenker wurde nun am Landesgericht St. Pölten zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwölf Monaten verurteilt (nicht rechtskräftig).

Drei G'spritze konsumiert

„Ich habe nach der Kreuzung beschleunigt. Plötzlich ist das Mädel vor mir gestanden“, erklärte der Pensionist, der sich wegen Alkohols am Steuer schuldig bekannte. Dass er am 15. September 2016 noch mit seinem Fahrzeug nach Hause fahren werde, habe er gewusst, als er nach einem Tennisspiel noch, seiner Aussage nach, drei G´spritzte konsumierte. Die extrem verminderte Reaktionsfähigkeit ließ den Richter jedoch vermuten, dass der Angeklagte zumindest das Doppelte getrunken hatte, zumal dieser behauptete, zweimal wöchentlich Alkohol zu konsumieren.

Mit 90 km/h gegen Frau

„Ich wollte nach Hause“, begründete der Todeslenker seine überhöhte Geschwindigkeit bei einer 70-er Beschränkung, die unmittelbar nach einer Kreuzung auf einer langen Geraden, die leicht bergauf führte, begann. Laut Sachverständigem hätte der Pensionist jedoch bereits vor der Kreuzung die Frau trotz Dunkelheit im Scheinwerferlicht erkennen können. Fuhr zunächst ein anderes Fahrzeug langsam an der 28-Jährigen, die mittig auf der rechten Fahrbahnseite zu Fuß unterwegs war, vorbei, reagierte der Unfalllenker so spät, dass er mit etwa 90 km/h gegen den Rücken des Opfers prallte.

Bein bei Aufprall abgerissen

„Da hab ich nur den Aufprall gehört“, berichtete der Lebensgefährte der jungen Frau im Zeugenstand. Sie sei einige Meter hinter ihm auf der anderen Straßenseite gegangen und als er sich nach dem Aufprall umdrehte, habe er nur das abgerissene Bein der 27-Jährigen gesehen.

Suizidversuch "völlig absurd"

Der Unfall hätte auch bei der überhöhten Geschwindigkeit des Fahrzeuges vermieden werden können, wenn der Lenker das Opfer rechtzeitig wahrgenommen hätte, so die Meinung des Sachverständigen, der von der zuständigen Gerichtsmedizinerin erfuhr, dass sie solche Verletzungen normalerweise nur bei Eisenbahnunfällen finde.
Einen im Raum stehenden Suizidversuch der Frau wertete der Richter als völlig absurd. Laut Verteidiger Gerhard Walzl sei es eine subjektive Wahrnehmung seines Mandanten gewesen, wonach das Opfer unmittelbar vor dem Zusammenstoß mit einem Schritt zur Seite in das Auto gelaufen sei.
„Ich sehe die Argumentation des Verteidigers als ein Klammern an einen Strohhalm“, meinte der Richter, der der Meinung von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner folgte und von einem massiven Verstoß der Sorgfaltspflicht ausging.

Hier gehts zum Artikel:
Unfall in Henzing: Ungarin tot vom 16. September 2016.

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