Blumen gefährden Sicherheit der Fußgänger

Hätten Sie's gesehen, hier kommt eine Frau mit Kinderwagen über den Zebrastreifen. | Foto: Zeiler
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TULLN. Sie verschönern Tulln: In der Blumenstadt wachsen die Blumen mancherorts höher als gewünscht. So auch beim Kreisverkehr in der Franz-Josef-Straße/Wilhelmstraße. Dort versperren sie den Blick auf Zebrastreifen und Kreisverkehr, wie die Bezirksblätter festgestellt haben. "Die Blumen halten sich nicht an ihre Höchstwachsgrenze", scherzt Tullns Straßen-Chef Franz Friedl.

Sichtbeziehung herstellen

Das Klima hätte das seinige dazu beigetragen, dass die Pflanzen mittlerweile auf 1,32 cm Höhe herangewachsen sind. Doch höher als 80 cm – wie Friedl informiert – solle die Bepflanzung nicht sein, "die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeuglenker und Fußgänger muss immer bestehen", man werde sich schnellstens darum kümmern. Und so war es: Knappe zwei Stunden nach dem Telefonat zwischen Bezirksblättern und Stadt waren die Blumen bereits gestutzt.

Bepflanzungsvorschrift gibt es nicht

Walter Fleißner, Verkehrsministerium: "Eine spezielle Vorschrift zur Bepflanzung der Mittelflächen von Kreisverkehren gibt es nicht, weder in der StVO noch in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen", jedoch müsse die zuständige Behörde (Land/BH) wie bei allen anderen Straßen in ihrem Kompetenzbereich schauen, dass Kreisverkehre verkehrssicher sind. Theoretisch besteht die Möglichkeit, gem. § 91 StVO dem Grundeigentümer aufzutragen, Bäume, Sträucher u. dgl. auszuästen, zu stutzen etc., wenn sie die freie Sicht beeinträchtigen.

Auszug aus der StVO § 91. Bäume und Einfriedungen neben der Straße.
(1) Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z. B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.

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