Brandprozess abermals vertagt
Felser Kirchenwirt: Kein Urteil am St. Pöltener Landesgericht
FELS AM WAGRAM / ST. PÖLTEN (ip). Zur Einvernahme von zwei weiteren Zeugen wurde der St. Pöltner Prozess gegen ein Wirtepaar, das im Verdacht steht, sein Gasthaus im Bezirk Tulln in der Nacht zum 13. März 2013 selbst in Brand gesteckt zu haben, abermals vertagt.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen zuletzt die Aussage eines Beamten, der mit seinem Brandmittelspürhund nach Brandverstärkern suchte, sowie die Ausführungen eines Versicherungsvertreters. Dieser gab bekannt, dass im Falle eines Wiederaufbaues des Betriebes, auch an einem anderen Standort, eine Summe in Höhe von 953.000 Euro an die Wirtin auszuzahlen sei, andernfalls ginge es um eine Ablöse in Höhe von 250.000 Euro – beide Male vorausgesetzt, dass das Paar nicht selbst für den Brand verantwortlich ist.
Alkohol für Hundeschnauze nicht wahrnehmbar
Detaillierte Fragen zum Einsatz eines Brandverstärkers kamen unter anderem von Staatsanwältin Kathrin Bauer. Der ermittelnde Beamte, der nach dem Brand mit seinem Hund mehrmals die Räumlichkeiten im Erdgeschoß, sowie Schuppen und Hof in Augenschein genommen hatte, bestätigte, dass das Tier keinen Brandbeschleuniger wahrgenommen habe. „Entweder es wurde nichts verwendet“, meinte er oder es habe sich eventuell um Alkohol gehandelt, der für den Hund nicht wahrnehmbar sei. Der Einsatz des Spürhundes sei aber der erste von insgesamt drei Bränden im Bezirk an diesem Tag gewesen, sodass man auch nicht von einer Ermüdung des Tieres ausgehen könne.
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