Ehefrau mit elektrischer Zahnbürste „beglückt“

47-Jähriger aus dem Bezirk Tulln musste sich vor Gericht verantworten. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). Die Frage nach freiwillig oder nicht freiwillig steht im Zentrum eines Prozesses am Landesgericht St. Pölten. Der Angeklagte, ein 47-Jähriger aus dem Bezirk Tulln, bekannte sich zum Vorwurf des Vergehens der sexuellen Selbstbestimmung nicht schuldig. Für eine ergänzende Aussage seiner Ehefrau wurde der Prozess vertagt.
Detailreich schilderte der Mann einen Vorfall, der sich im August 2017 in seiner Wohnung ereignet habe. Mehrfach habe ihn seine, von ihm mittlerweile getrennt lebende Frau zum Sex aufgefordert. Auf seine Frage, ob er einen Vibrator mit ins Spiel bringen solle, habe sie gemeint: „Nein, lass dir was Neues einfallen.“ So habe er die elektrische Zahnbürste geholt und sie zunächst sanft damit massiert, danach auch penetriert – natürlich mit ihrem Einverständnis.

Sohn hörte Mutter schreien

Seinen Behauptungen steht die Aussage der Frau entgegen. Ihre kontradiktatorische Einvernahme, in der sie alles andere als von Freiwilligkeit sprach, fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch für den erwachsenen Sohn des Paares schien das Einverständnis seiner Mutter mit der Sexualpraxis seines Vaters fraglich. Er habe sie im Schlafzimmer schreien gehört und ist – bewaffnet mit einem Samuraischwert – ins Schlafzimmer glaufen.  Seine Mutter sei stumm dagelegen und habe ihm auf seine Frage, was passiert sei, keine Antwort gegeben. Sein Vater sei zu diesem Zeitpunkt vor dem PC gesessen. „Ich bin hin, um zu schauen, ob sie vielleicht einen Gehirnschlag hat“, schilderte er gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer, die ihn auf einige Widersprüche zu seiner Aussage vor der Polizei hinwies. Diese führte der Zeuge auf den bereits länger zurückliegenden Vorfall und die spärliche Beleuchtung im Schlafzimmer zurück. Zur derzeitigen Situation meinte er: „Mein Vater bedroht meine Mutter ständig.“

Unterschrift gefälscht?

Aufgefallen war der 47-Jährige bereits bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Landesgerichts, da er eine große Spanplatte, die mit zahlreichen Familienfotos gespickt war, offensichtlich als Beweis für ein harmonisches Familienleben zum Prozess mitbrachte. Ebenso legte er eine Einverständniserklärung vor, in der angeführt war, welches „Spielzeug“ beim Sex mit seiner Frau verwendet werden darf. Die Unterschrift der Frau stamme, laut Sohn, jedoch nicht von seiner Mutter.

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