Fahrlässige Tötung im Tankstellenbistro
BEZIRK (ip). Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten (3 Jahre Probezeit) verurteilte ein St. Pöltner Schöffensenat den ehemaligen Betreiber eines Tankstellenbistros im Bezirk Tulln, bei dem in einer fortgesetzten Verhandlung die Glaubwürdigkeit der Stieftochter im Mittelpunkt stand.
Die Nachschau der jungen Frau in der Tankstelle am 3. Jänner dieses Jahres führte zu einem heftigen Streit mit dem bereits betrunkenen Stiefvater, der eigentlich schon Stunden vorher Sperrstunde hatte und auch jetzt nicht nach Hause wollte. Ein 63-jähriger Gast, mit etwa zwei Promille ebenfalls alkoholisiert, wollte als Streitschlichter einschreiten. Eine Ausholbewegung des Bistro-Chefs brachte den Gast zu Sturz, an dessen Folgen er nach drei Wochen verstarb.
Die Unklarheiten und Widersprüche in den Aussagen der Stieftochter vor Polizei und als Zeugin im Gericht vor allem im Hinblick auf einen Misshandlungsvorsatz des 45-jährigen Angeklagten konnten durch die beiden Ermittlungsbeamten in der fortgesetzten Verhandlung geklärt werden.
Demnach habe es sich nicht um einen Stoß, sondern um eine heftigere Ausholbewegung des Beschuldigten mit dem Handrücken gehandelt. Es sei daher nicht von einem Vorsatz auszugehen, begründete der Richter die Entscheidung des Senats. Dass der Sturz des Opfers und die dadurch ausgelöste Hirnblutung auch dessen Alkoholkonsum zuzuschreiben sei, habe ein Gutachten bestätigt. Dem Angeklagten gab der Richter mit auf den Weg: „Sie haben einen Fehler eingestanden. Hätten Sie weniger getrunken, wäre das alles nicht passiert!“
Sowohl der 45-Jährige als auch Staatsanwalt Karl Fischer verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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