Freispruch im Mordprozess

Der Angeklagte nahm im Landesgericht St. Pölten Platz. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN / PURKERSDORF / NÖ (ip). „Mord verjährt nie“, leitete der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien einen Geschworenenprozess ein, bei dem ein Obdachloser 26 Jahre nach der Tat auf der Anklagebank gelandet war. Sein Fingerabdruck an jenem Glas, mit dem der Täter zugeschlagen haben soll, führte Cold-Case-Ermittler zu dem 55-Jährigen, der bestritt, der Mörder der damals 69-jährigen Witwe zu sein.

Mann war "gastfreundlich"

1991 arbeitete der Mann für eine Tullner Bäckerei als Zusteller. Eine der Kunden in Pressbaum war die Pensionistin, die laut Zeugen ausgesprochen gastfreundlich war. Aufgrund der Alkoholprobleme verlor der Angeklagte Ende März 1991 seinen Job. Er behauptete, danach nicht mehr bei der Frau gewesen zu sein. Sie habe ihn früher bewirtet, aber es habe ihm gegraust, da in einer Dose „mehr Mehlwürmer als Zucker“ gewesen seien. Aus dem Glas habe er vermutlich getrunken, aber schon lange vor der Tat am 10. Juni 1991.
Bien stützte sich diesbezüglich auf Aussagen von zum Teil bereits Verstorbenen, wonach das Opfer in sauberen Verhältnissen gelebt habe und keinesfalls ein schmutziges Glas monatelang stehen gelassen hätte. Rein technisch, räumte Bien ein, können sich Fingerabdrücke auch über Monate halten, sofern sie nicht abgewaschen werden. Er verwies aber auch darauf, dass es sich bei dem gelernten Bäcker um einen Alkoholiker handelte, der ständig in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sei und bereits elf Verurteilungen aufweise. In dem Haus des Opfers war offensichtlich nach Wertsachen gesucht, das vorhandene Bargeld aber nicht gefunden worden. Der Versuch des Täters, seine Spuren durch eine Feuersbrunst zu vernichten, in dem er an mehreren Stellen Brände legte, sei an Sauerstoffmangel gescheitert.

Fingerabdruck als einziges Indiz

„Sie haben dafür zu sorgen, dass nicht der Falsche weggesperrt wird“, wandte sich Verteidiger Anton Hintermeier an die Geschworenen. Bei seinen früheren Taten habe es sich auch nicht um besondere Gewalt gehandelt und natürlich könne der Fingerabdruck, das einzige Indiz, schon früher auf das Glas gekommen sein.
Ausgesprochen schwierig gestaltete sich die Einvernahme des Cousins des Opfers. Er selbst stand nach der Tat gemeinsam mit zwei Polen, die bei ihm wohnten, unter Verdacht, nachdem die drei Männer am Vorabend im Haus des Opfers waren. „Sie sind auffällig nervös“, stellte Richter Slawomir Wiaderek fest und sein Kollege im Richtersenat erklärte: „Sie zeigen starke Signale dafür, dass Sie nicht die Wahrheit sagen!“
Laut Gutachter sei der Pensionistin sowohl mit einer Flasche aber auch mit dem Glas insgesamt dreimal auf den Kopf geschlagen worden. Kurz, aber sehr heftig wurde das Opfer gewürgt. Schließlich erbrach die Frau eine unmittelbar zuvor eingenommene Mahlzeit, wobei sie das Erbrochene auch einatmete und nach einem minutenlangen Todeskampf daran erstickte.
Für die Geschworenen war die Beweislage bei Weitem zu dünn. Einstimmig sprachen sie den Obdachlosen frei. Bien verzichtete auf weitere Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig und die Suche nach dem Täter geht weiter.

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