ÖAMTC warnt vor Fahrten mit vereisten Scheiben
Vermeintliche Zeitersparnis gefährdet Sicherheit, Strafen bis 5.000 Euro können folgen
TULLN (red). Nicht einmal ein Monat vor Frühlingsbeginn gibt der Winter noch einmal ein kräftiges Lebenszeichen von sich. Laut Wetterprognosen soll auf die derzeitigen Schneefälle in der kommenden Woche eine massive Abkühlung folgen. Damit sind auch Autofahrer gefordert.
"Wer sein Fahrzeug in Betrieb nehmen möchte, sollte vor dem Wegfahren ausreichend Zeit einkalkulieren, um das Auto schnee- und eisfrei zu machen", rät Josef Markl, stellvertretender ÖAMTC-Stützpunktleiter der Dienststelle Tulln.
Wer aus Zeitgründen lediglich ein Sichtfenster an der Windschutzscheibe frei macht, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit und die von anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch eine Strafe. Die kann theoretisch mit bis zu 5.000 Euro ausfallen. Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft oder behindert andere Verkehrsteilnehmer, können außerdem empfindliche Schadenersatzforderungen die Folge sein.
ÖAMTC-Tipps für den sicheren Durchblick:
- Eiskratzer und Schneebesen: Der klassische Eiskratzer und Schneebesen sind nach wie vor die beste Methode, um Scheiben eis- und schneefrei zu bekommen. Damit es nicht zur Kletterübung wird, besorgt man sich am besten ein Modell mit einem längeren Stiel.
- Enteisungssprays: Der Einsatz von Enteisungssprays kann als echte Alternative zum Eiskratzer gesehen werden. Bei starkem Eis wirkt eine Kombination aus Eiskratzer und Enteisungsspray am besten. Dabei sollte aber aus Rücksicht auf die Umwelt unbedingt ein Pumpspray verwendet werden.
- Thermodecke: Vereisten Scheiben kann man mit einer Scheibenschutzfolie aus dem Fachhandel vorbeugen, die man am besten bereits am Vorabend anbringt. "Allerdings sollte nicht auf Heck- und Seitenscheiben vergessen werden. Diese müssen trotzdem noch von Eis befreit werden", erinnert der ÖAMTC-Mann.
- Motor nicht am Stand laufen lassen: Viele Autofahrer sind der Meinung, ein laufender Motor würde helfen, rascher zu eisfreien Scheiben zu kommen. "Dem ist nicht so. Dieses Verhalten ist uneffektiv, verboten, strafbar und umweltschädlich", appelliert Markl an das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer.
- Vorsicht beim Kratzen: "Wird die an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe angebrachte § 57a-Überprüfungsplaktte beschädigt, muss unter Vorlage des Gutachtens auf eigene Kosten ein neues Pickerl besorgt werden", warnt der stellvertretende Stützpunktleiter vor allzu ungestümen Kratzmanövern.
- Wischer hochklappen: Bei angefrorenen Scheibenwischern sollte man keinesfalls mit Gewalt vorgehen. Am besten die Scheibenwischer vorsorglich beim Abstellen des Fahrzeugs hochklappen – dann können sie gar nicht erst anfrieren.
- Für Frostsicherheit sorgen: Gerade im Winter braucht man die Scheibenwischer sehr oft. "Da die Düsen der Scheibenwischanlage schon bei geringen Minustemperaturen zufrieren, ist die Verwendung von Frostschutzmittel unbedingt erforderlich. Bei großer Kälte sollte das Mittel zumindest auf minus 25 Grad ausgerichtet sein", so der abschließende Rat von Markl.
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