Hoffnung auf Beziehung kostete 119.000 Euro
BEZIRK TULLN (ip). Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Urkundenfälschung verurteilte ein St. Pöltner Schöffensenat eine 31-jährige Tschechin zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon zwölf bedingt. Darüber hinaus soll sie den entstandenen Schaden in Höhe von insgesamt 119.000 Euro gutmachen und einen Betrag in gleicher Höhe an den Staat als Verfall abführen (nicht rechtskräftig).
Alles geplant?
Wie bereits bei der ersten Verhandlung im September vergangenen Jahres bestritt die Angeklagte, einem 48-jährigen Landwirt aus dem Bezirk Tulln das Geld unter verschiedenen Vorwänden wie Autokäufe und medizinische Behandlungen herausgelockt zu haben. Zu diversen Überweisungen meinte sie, dass der Mann, der sich eine gemeinsame Zukunft mit ihr erhoffte, das Geld zwar schickte, sie habe es jedoch abgehoben und ihm zurückgegeben. Zu den SMS-Texten am Handy des Neffen, der seinem Onkel helfen wollte und ebenfalls 29.000 Euro beisteuerte, erklärte die Beschuldigte, dass die Inhalte nicht von ihr stammten.
„Das glaube ich Ihnen nicht!“, so Richter Slawomir Wiaderek. „Es häuft sich in letzter Zeit, dass Damen wie Sie an Männer herantreten, um sie auszunehmen“, ergänzte er und vermutete, dass von Anfang an alles geplant gewesen sei.
Verteidiger Peter Resch, der im Hinblick auf die leugnende Verantwortung seiner Mandantin einen Freispruch beantragt hatte, legte nach dem Urteil Nichtigkeit und Berufung ein. Gleichzeitig wies er die Zahlung des Verfalls, sowie die Forderung von Opfervertreter Eduard Salzborn zurück. Staatsanwältin Kathrin Bauer gab dem entsprechend ebenfalls keine Erklärung ab.
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