6 Jahre Haft für gewalttätigen Ex-Mann
BEZIRK TULLN (ip). Bei einem Strafmaß von fünf bis 15 Jahren Haft kam ein 34-jähriger Bauarbeiter noch relativ glimpflich davon, nachdem ihn ein St. Pöltner Schöffensenat wegen fortgesetzter Gewaltausübung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zum Nachteil seiner Ex-Lebensgefährtin und deren minderjähriger Tochter zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilte (nicht rechtskräftig).
Der, mehrfach, teils einschlägig vorbestrafte Mann bestritt bis zum Schluss des Prozesses die Gewaltattacken, die ihm Staatsanwältin Barbara Kirchner zur Last legte. Den Aussagen der beiden Opfer zufolge habe der Angeklagte zwischen 2009, als er bei der Frau aus dem Bezirk Tulln einzog, und 2015 ein- bis zweimal pro Woche auch mit der Faust zugeschlagen und getreten, wobei er gegen die Tochter auch mit einem Gürtel losgegangen sei und der Mutter mit einem Messer gedroht haben soll.
„Ich hatte Angst, dass er mich umbringt, mich fertig macht“, begründete die Frau ihre Ausreden selbst im Krankenhaus, als sie aufgrund ihrer Verletzungen dort behandelt werden musste. Ihre Angst sei auch der Grund gewesen, warum sie sich nicht von ihm trennte.
5.000 Euro Schmerzensgeld
Nach einer umfangreichen Zeugenbefragung durch den vorsitzenden Richter meinte dieser in seiner Urteilsbegründung, dass die beiden Opfer bewusst von ihm unter Druck befragt worden seien. Beide hätten dem standgehalten und es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Mutter ihre Tochter beeinflusst habe. Beiden wurde im Urteil Schmerzensgeld in Höhe von je 5.000 Euro zugesprochen. Für zwei offene Bewährungsstrafen des gewalttätigen Mannes mit insgesamt 18 Monaten verlängerte der Senat darüber hinaus die Probezeit auf fünf Jahre.
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