Zugbegleiterin in Bedrängnis
BEZIRK TULLN (ip). Wort- und gestenreich wehrte sich ein 38-jähriger Nigerianer am Landesgericht St. Pölten gegen den Vorwurf, er habe eine Zugbegleiterin der Westbahn verletzt. Die Frau sprach von einer Zerrung, die dadurch entstanden sei, dass sie der Beschuldigte von hinten an der Schulter gepackt und zurückgezogen habe.
„Ich bin nicht gewillt, mich von einer Person angreifen zu lassen“, erklärte die Schaffnerin beim Prozess und wies auf vermehrte Attacken gegen Berufskollegen hin, die laut Feststellung des Richters seit einiger Zeit strenger bestraft werden. Gutachten zu ihrer Verletzung hatte sie keines dabei, das wird sie auf Weisung des Richters, der den Prozess zur Einvernahme eines Zeugen vertagte, schriftlich nachreichen.
Bankomatkarte abgelehnt
„Wir haben viel geredet, aber ich habe sie nicht verletzt“, beharrte der Nigerianer. Es sei zum Streit gekommen, als er Ende November 2017 in Tullnerfeld den Zug bestieg und bei der Frau ein Ticket nach Wien und retour mit seiner Bankomatkarte bezahlen wollte. Da der Betrag von weniger als 15 Euro eigentlich nicht mit Karte zu begleichen ist, habe die Schaffnerin von „abgelehnt“ gesprochen. Schließlich, so die Zeugin, habe sie eine Ausnahme gemacht und die Karte als Zahlungsmittel verwendet. Während sie behauptete, ihm die Karte zurückgegeben und sich mit dem Ticket zu ihrer Kollegin umgedreht zu haben, meinte der Angeklagte, dass sie sich samt seiner Bankomatkarte abgewendet und er diese haben wollte.
Ein Bekannter, derzeit leider auf Urlaub, habe alles gefilmt, so der 38-Jährige, dem der Richter schließlich eine angemessene Zeitspanne einräumte, diesen Zeugen bis zum Vertagungstermin namhaft zu machen.
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