Beschluss: Burkini in Tullner Bädern gestattet
Badeordnungen für Hallen- und Aubad wurden einstimmig beschlossen
TULLN. Warmes Wasser, gemütliche Liegestühle, die Donau im Blick – dies alles kann im Hallenbad "DonauSplash" genossen werden. Und – natürlich auch nackte Haut und die unterschiedlichste Badebekleidung, von Badehose über Bikini, Badeanzug bis Burkini. Für Letztere forderten die Freiheitlichen unter Erich Stoiber in den Bädern ein Verbot, wie die Bezirksblätter Tulln ausführlich berichteten.
Nun sind sich die Stadtpolitiker jedoch einig, dass Burkinis doch erlaubt werden, zusätzlich wurden folgende Ergänzungen in den Badeordnungen aufgenommen:
"Kinder unter 8 Jahren haben ins DonauSplash nur in Begleitung von Aufsichtspersonen Zutritt", so der Johannes Sykora, ÖVP, "im Aubad dürfen Kinder unter 8 Jahren das Erholungsgelände nur in Begleitung von Personen die älter als 16 Jahre sind, betreten".
Am 18. Mai 2016, fällten die Stadtpolitiker jedoch einen einstimmigen Beschluss betreffend die Änderung/Ergänzung der Bade- und Saunaordnung sowohl für das Aubad als auch für das DonauSplash.
DonauSplash:
Kinder unter 8 Jahren haben in das Bad nur in Begleitung von Aufsichtspersonen Zutritt. Aufsichtspersonen sind die Erziehungsberechtigten oder die von ihnen beauftragten Personen. Sie sind für das Verhalten der Kinder im Bad und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.
Aubad:
Kinder unter 8 Jahren dürfen das Erholungsgelände nur in Begleitung von Personen die älter als 16 Jahre sind, betreten. Begleitpersonen haften für Kinder, die sich in ihrer Obhut befinden.
Für beide Bäder gilt:
In der gesamten Badeanstalt ist das Schwimmen nur in badüblicher entsprechender sauberer und sicherer Badebekleidung (inkl. Burkini) gestattet. Badebekleidung muss aus Elasthan oder Polyester oder ähnlich wasserabweisenden Stoffen bestehen und sollte relativ eng anliegend sein, sodass sie bei Öffnungen nicht angesaugt werden kann. Lose Bänder dürfen nicht an der Badebekleidung hängen. Lange Hosen, Jeans, Straßenbekleidung, etc. sind jedenfalls nicht erlaubt.
Zur Sache:
Ein Burkini ist ein zweiteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen. Er ist aus Elasthan, hat eine integrierte Kopfbedeckung. Das Wort setzt sich aus Burka und Bikini zusammen.
Hier geht's zum Artikel: Bäder: Zutritt nur mit Bikini erlaubt, 22. März 2016
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.