Stupa: Nordkorea in Niederösterreich

FP-Klubobmann Gottfried Waldhäusl mit Tullns FP-Bezirkschef Andreas Bors. | Foto: FPÖ Tulln
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GRAFENWÖRTH / NÖ (red). Eine Grundfläche von 765 Quadratmetern, ein Durchmesser von 30 und eine Gesamthöhe von 33,19 Meter für 320 Personen samt Parkplätzen sowie ein Wendeplatz für Autobusse – das sind die Eckdaten der buddhistischen Stupa, die in Grafenwörth errichtet wird. Der Spatenstich für den Monsterbau hat bereits im März stattgefunden. Nachdem im Umland die Wogen hochgegangen sind, die Bürgerinitiative „Rettet den Wagram“ zu Recht den Bau im Grünland (!) kritisiert und in Frage gestellt hat und die FPÖ initativ wurde, befasste sich die Volksanwaltschaft mit der aktuellen Causa.

Das wenig überraschende Ergebnis:
1) Der Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters von Grafenwörth muss als nichtig aufgehoben werden.

2) Sollte der Gemeindevorstand nicht agieren, muss die NÖ Landesregierung die BH Tulln entsprechend anweisen.

3) Sollten inzwischen Baumaßnahmen durchgeführt worden sein, möge der Bürgermeister die Herstellung eines Zustandes, der dem vorherigen entspricht, anordnen.
Laut Medienberichten sieht der zuständige VP-Bürgermeister und Gemeindebund-Chef Riedl einer Überprüfung „mit fast fernöstlicher Gelassenheit“ entgegen, das von ihm genehmigte Bauwerk gehe vollin- haltich in Ordnung. Diese Überheblichkeit grenzt an Größenwahn, die ÖVP Niederösterreich macht somit Diktatoren wie Nordkorea‘s Kim Jong-un schärfste Konkurrenz. Bei den machtgewohnten Schwarzen akzeptiert man weder Entscheidungen von Bund, Nationalrat, Rechnungshof noch von der Volksanwaltschaft. Kontrolle durch übergeordnete Stellen in jeder Form wird aufs Schärfste zurückgewiesen, was nicht passt, wird passend gemacht.

Anzeige gegen Unbekannt

Die Freiheitlichen verwehren sich erneut gegen diese Form der Pröll‘schen Drüberfahrpolitik, die dem Land nachhaltig schadet. Der FPÖ-Landtagsklub wird nunmehr wegen Verdachts des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Es darf nicht sein, dass sakrale Monster-Bauwerke wie der Stupa einer Kapelle gleichgesetzt werden, wie es das schwarz eingefärbte Gutachten des Landes NÖ besagt. Das wäre nichts anderes als ein Frei- brief dafür, dass künftig in jeder Gemeinde und auf jeder Grünfläche im Land etwa auch eine Moschee errichtet werden darf.

„Diese Überheblichkeit grenzt an Größenwahn, die ÖVP Niederösterreich macht somit Diktatoren wie Nordkorea‘s Kim Jong-un schärfste Konkurrenz. Bei den machtgewohnten Schwarzen akzeptiert man weder Entscheidungen von Bund, Nationalrat, Rechnungshof noch von der Volksanwaltschaft. Kontrolle durch übergeordnete Stellen in jeder Form wird aufs Schärfste zurückgewiesen, was
nicht passt, wird passend gemacht“, so Klubobmann LA Gottfried Waldhäusl.

„Es darf nicht sein, dass sakrale Monster-Bauwerke wie der Stupa einer Kapelle gleichgesetzt werden, wie es das schwarz eingefärbte Gutachten des Landes NÖ besagt. Das wäre nichts anderes als ein Freibrief dafür, dass künftig in jeder Gemeinde und auf jeder Grünfläche im Land etwa auch eine Moschee errichtet werden darf“, so FP-Bezirksobmann Andreas Bors.

Hier die Anfrage des Abgeordneten Waldhaus an Landesrat Stephan Pernkopf vom 7. März 2016:
1. Ab welchem Zeitpunkt und von wem wurde Ihre Abteilung das erste Mal mit dieser Causa beschäftigt bzw. ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme über die Errichtung eines monumentalen, sakralen Bauwerkes im Grünland zu erstellen?
2. Welche Personen waren in diese Agenda involviert bzw. wer von Ihren Beamten hat letztendlich die positive Stellungnahme bzw. das positive Gutachten erstellt?
3. IstIhnenderInhaltdieserStellungnahme(Gutachten)bekannt?
Wenn ja, wie interpretieren Sie die Gleichstellung einer Kapelle mit einem monumentalen, sakralen Bauwerk?
4. Sind Sie über den Umstand aufgeklärt worden, dass es ohne diese positive Stellungnahme nie zu einem Bau im Grünland kommen könnte bzw. dass dieses Gutachten (Stellungnahme) in erster Linie dem Bauwerber dient?
5. Ist Ihnen bekannt, dass es betreffend die Definition „Kapelle“ ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofes gibt und dieses Urteil im Widerspruch zur positiven Stellungnahme (Gutachten) des Landes steht?
6. Ist Ihnen bewusst, dass, wenn man den Begriff „Kapelle“ in der Zulässigkeit eines Sakralbaues im Grünland nicht auf die Größe, sondern auf dessen Gleichwertigkeit mit einer Kapelle im religiösen Sinn beurteilt, künftig sowohl eine Stupa als auch jede Art von Moschee und eines Gebetshauses im Grünland errichtet werden können?
Wenn ja, wollen Sie, als für Raumordnung zuständiges Regierungsmitglied, dass die Widmungsart „Grünland“ künftig für derartige Dinge missbraucht wird?

Hier die Antwort von Landesrat Stephan Pernkopf:
Es ist festzuhalten, dass die Fragen 1 bis 5 Angelegenheiten des Baurechts betreffen und daher nicht in meine Zuständigkeit fallen. Bekannt ist, dass die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht mit dem Ersuchen um Rechtsauskunft im Juni 2015 befasst wurde. Ein Gutachten wurde in der Angelegenheit nicht erstellt.

Zu Frage 6:
Grundsätzlich hat jede in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft das Recht, im Grünland einen – einer Kapelle gleichwertigen – Sakralbau zu errichten. Als für die Raumordnung zuständiges Regierungsmitglied bin ich gegen jeden, wie immer gearteten, Missbrauch des Grünlandes für bauliche Zwecke.

FP-Klubobmann Gottfried Waldhäusl mit Tullns FP-Bezirkschef Andreas Bors. | Foto: FPÖ Tulln
FP-Klubobmann Gottfried Waldhaus: "Es darf nicht sein, dass sakrale Monster-Bauwerke wie der Stupa einer Kapelle gleichgesetzt werden". | Foto: FPÖ

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