24. November:
Warensammlung des Roten Kreuzes vor Supermärkten
BEZIRK. Am Samstag, 24. November, findet der Warensammlungstag des Roten Kreuzes für die Sozialmärkte in Urfahr-Umgebung statt. Folgende Artikel werden sehr gerne angenommen: Öl, Essig, Salz, Mehl, Kaffee, Marmelade, Honig, Konserven (Bohnen, Linsen, Fisch, Suppen, Tomatenmark), Sauergemüse, Suppennudeln, Küchenrolle, Klopapier, Waschmittel, Hygieneartikel und Haushaltsreiniger.
Verwenden statt verschwenden
In Oberösterreich gelten 2017 laut Statistik Austria 174.000 Menschen als armuts- und ausgrenzungsgefährdet, das sind zwölf Prozent der Bevölkerung. Obwohl sich diese Zahl seit dem letzten Armutsbericht reduziert hat, ist und bleibt Armut ein Problem in der Bevölkerung. Die Sozialmärkte des Roten Kreuzes bieten gerade jenen Menschen eine Möglichkeit, gesunde, ausgewogene Ernährung erschwinglich zu machen und dabei mehr Geld für andere, ebenso wichtige Dinge zu sparen.
Standorte:
Rotkreuz-Markt Ottensheim: Am Teichfeld 12a in 4100 Ottensheim
Rotkreuz-Markt Gallneukirchen: Pfarrfeld 1, 4210 Gallneukirchen
Öffnungszeiten:
Die Rotkreuz-Märkte sind am Dienstag und Freitag, nachmittags ab 14 Uhr (ausgenommen Feiertage) geöffnet und werden fast ausschließlich von freiwilligen Mitarbeitern betreut.
Welche Produkte werden angeboten?
Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes, die beispielsweise durch Verpackungsschäden, Überproduktion oder ein sehr kurzes Haltbarkeitsdatum für den Handel nicht mehr geeignet sind, werden dann zu stark reduzierten Preisen an Menschen mit geringem Einkommen weitergegeben. Vollsortiment gibt es keines, denn es hängt davon ab, welche Waren von den regionalen Partnern zur Verfügung gestellt werden. Alkohol oder Tabak sind im Sozialmarkt selbstverständlich nicht zu finden.
„Wir haben wirklich tolle Produkte. Dafür danken wir unseren Lieferanten,“ sagt Manuela Haider, Marktleitung des Rotkreuz-Marktes in Gallneukirchen und selbst freiwillige Mitarbeiterin.
Wer ist einkaufsberechtigt?
Zum Einkauf berechtigt sind alle Personen im Bezirk, deren Haushaltseinkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
1-Personen-Haushalt: ~ 1.000 Euro
2-Personen-Haushalt: ~ € 1.400 Euro
für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: 215 Euro
Einkaufsberechtigungen können bei allen Sozialberatungsstellen im Bezirk Urfahr-Umgebung beantragt werden.
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