Region macht sich fit für den Winter

In Urfahr-Umgebung haben die Straßenmeisterei und die Gemeinden bereits alles vorbereitet für den Winter. | Foto: LandOÖ/Ernst Grilnberger
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BAD LEONFELDEN (vom). Die 550 Winterdienstmitarbeiter in Oberösterreich stehen bereits in den Startlöchern. Denn in den 31 Straßenmeistereien hat man sich schon während der Sommermonate auf den Winterdienst vorbereitet. "Der Winter auf den oberösterreichischen Straßen geht weit über die Salzstreuung hinaus. Winterdienst bedeutet mit den modernsten Techniken in die Zukunft zu schauen, um auf alles vorbereitet zu sein", erklärt Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ). "Nur so kann auch bei schlechter Witterung die Verkehrssicherheit auf unserer Straßeninfrastruktur aufrechterhalten werden." Auch in Bad Leonfelden ist alles parat für die kalte Jahreszeit. "Alle Fahrzeuge sind einsatzbereit, die Schneestangen gesetzt und die Schneefangnetze befestigt", weiß Manfred Steininger, Dienststellenleiter der Straßenmeisterei in Bad Leonfelden.

Eisregen ist Herausforderung

208,26 Kilometer umfasst das Einsatzgebiet der Bad Leonfeldner. Dieses reicht von Linz bis zum Grenzübergang in Bad Leonfelden, Reichenthal, Haslach und St. Veit. Der Rest des Bezirks ist auf die Straßenmeistereien in St. Martin (Bezirk Rohrbach) und Pregarten (Bezirk Freistadt) aufgeteilt. Diese sind für das höherrangige Straßennetz zuständig. Gemeindestraßen und Güterwege fallen in die Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. In 105 Silos und sechs Lagerhallen in Oberösterreich befinden sich rund 45.000 Tonnen Streusalz. Zwei Lieferanten, die "Salinen Austria AG" aus Ebensee und die Firma List Salzhandel GmbH aus Hallein, beliefern in der Winterdienstsaison 2017/18 die Straßenmeistereien. Rund 550 Tonnen Streusalz sind in Bad Leonfelden an drei Lagerplätzen vorrätig. "Seit Beginn dieser Winterdienstsaison sind wir fünf Mal ausgefahren", erzählt Steininger (Stand 15. November). Ein Winterdienst-Koordinator hat dabei die Situation von 19 bis 7 Uhr im Auge. Er kontrolliert den Straßenzustand und fordert bei Bedarf Streufahrzeuge an. "Am Tag entscheiden wir selbst, ob wir mit unseren drei Lkw und dem Unimog ausfahren oder nicht", so der Dienststellenleiter. Beschwerden halten sich laut Steininger in Grenzen, kommen aber immer wieder vor: "Manchmal hören wir von Personen, eine Strecke sei unbefahrbar. Dabei ist ihnen oft nur ein Missgeschick aufgrund unangepasster Geschwindigkeit passiert." Die größte Herausforderung sei für die Straßenmeisterei jedoch, wenn es zu Eisregen kommt. "Denn dann wird es in kürzester Zeit überall spiegelglatt."

Winter werden milder

Langfristige Prognosen für den Winter 2017/2018 sind, laut den Experten von Blue Sky Wetteranalysen aus Attnang-Puchheim noch nicht möglich. Durchschnittlich werden die Winter in Zukunft jedoch milder. „Die Klimaerwärmung ist ein Fakt. Auch im Winter werden die Temperaturen steigen. Dies bedeutet weniger Tage mit Frost und Schneefall", so der Geschäftsführer von Blue Sky, Wolfgang Traunmüller. Zwischen den milden Wintern würde es aber auch extremere geben. Für den Winterdienst seien die Veränderungen noch nicht direkt spürbar, meint Traunmüller. Denn die intensivste Betreuung finde an Tagen mit Temperaturen um Null Grad statt. Diese Tage kämen genauso häufig vor wie früher. "Die Wahrscheinlichkeit weiße Weihnachten zu feiern, steigt mit der Seehöhe, da es im Gebirge am meisten Niederschlag gibt", so der Experte.

Zur Sache

• Nach Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die Gehwege zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sind. Ausgenommen sind die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften.
• Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
• Weiters ist auch nicht gestattet, den Schnee von Einfahrten oder Gehsteigen wieder auf den bereits geräumten Straßen oder anderen öffentlichen Verkehrsflächen abzulagern.
• Bei andauerndem Schneefall wird der Räumungspflichtige entlastet, da es unzumutbar ist, ununterbrochen zu räumen.

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