Verträge als Basis für Weg-Freigabe
Radln auf Privatstraßen wird teils geduldet, ist wegen der Haftungsfrage aber oft problematisch.
BEZIRK (vom). Radfahren zählt zu den beliebtesten Sportarten der Oberösterreicher. Doch das Befahren von Wegen auf privaten Grundstücken ist nicht immer zulässig. Grundeigentümern steht es grundsätzlich frei, ob sie Wegstrecken zur Befahrung durch Mountainbiker freigeben oder nicht. Dies betrifft auch den Wald, der von jedermann zu Erholungszwecken betreten werden darf. „Die Landwirtschaftskammer OÖ lehnt eine generelle Öffnung von Forststraßen für Radfahrer ab. Stattdessen wollen wir die Freigabe von Rad- bzw. Mountainbikerouten auf bestehenden Forststraßen ausschließlich auf vertraglicher Grundlage“, sagt Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ. Dazu wurde ein Gestattungsvertragsmuster in zwei Variationen ausgearbeitet, das als Grundlage für die Freigabe privater Wegstrecken herangezogen werden kann (siehe unten). „Welche der beiden Varianten ein Grundeigentümer wählt, hängt von seiner persönlichen Situation ab. Der Landwirtschaftskammer geht es darum, dass die Interessen der Grundeigentümer und die Haftungsfrage hinreichend geklärt sind“, so Reisecker.
Keine Privat-Verträge
In der Tourismusregion Bad Leonfelden gibt es bislang keine Verträge mit Privaten, alles läuft über den OÖ Tourismus. "Somit werden die Grundeigentümer entlastet, denn die Haftung übernimmt bei Unfällen der OÖ Tourismus", sagt Andreas Eckerstorfer vom Tourismusverband Bad Leonfelden. Grundsätzlich seien alle freigegebenen Wege umfassend beschildert. "Um ein unerlaubtes Befahren von Privatgründen dennoch zu vermeiden, haben wir eine App entwickelt, in der das entsprechende Kartenmaterial sowie Infos zu den Routen hinterlegt sind. So können sich Mountainbiker kaum verfahren und auf unzulässige Wege abkommen", so Eckerstorfer. Die SPÖ OÖ spricht sich für eine Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker aus. Sie fordert eine Wegehalter-Versicherung des Landes OÖ. „Das Land Steiermark hat etwa mit einer eigenen Versicherungspolizze die Wegehalter entlastet. Damit wurde eine Win-Win-Situation für Wegehalter und das Land geschaffen. Oberösterreich könnte dieses Angebot übernehmen. ÖVP und FPÖ haben einen entsprechenden Antrag für eine Wegehalter-Versicherung jedoch im Vorjahr abgelehnt“, so die 3. Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer.
Zur Sache
In der neuen Broschüre "Mountainbiken und Radfahren im Wald" (Download unter ooe.lko.at) informiert die Landwirtschaftskammer OÖ über die neuen vertraglichen Möglichkeiten:
• In der Variante "Unentgeltlichkeit" geht die gesetzliche Wegehalterhaftung vom Grundeigentümer auf seinen Vertragspartner über. Vertragspartner kann ein lokaler Tourismusverband, eine Gemeinde oder auch ein Verein sein. Es besteht für diesen dann die Pflicht, den Weg in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und notwendige Ausbesserungs- und Instandhaltungsarbeiten zu tätigen.
• In der Variante "Entgeltlichkeit" bleibt der Grundeigentümer Wegehalter im Sinne des Gesetzes und haftet auch weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges. Dafür erhält er aber eine finanzielle Abgeltung für die Freigabe seiner Wegstrecken.
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