Franz Bauer: "Wichtiges Instrument der direkten Demokratie"
Der ehemalige "Bürgerrechtler" Franz Bauer weist auf "Erinnerungen" in der Gemeindeordnung hin.
OTTENSHEIM (fog). Der Ottensheimer Gemeindevorstand Franz Bauer (SPÖ) macht darauf aufmerksam, dass für Gemeindebürger 14 Tage bevor der Budgetentwurf im Gemeinderat beschlossen wird – in der Regel ist das in den meisten Gemeinden jetzt kurz vor dem Jahresende – die Möglichkeit besteht, an Versäumnisse zu erinnern. Gemäß § 76 Absatz 2 der OÖ Gemeindeordnung – die im Internet nachlesbar ist – können von Gemeindebürgern sogenannte "Erinnerungen" schriftlich der Gemeinde oder dem Bürgermeister übermittelt werden, zum Beispiel per E-Mail.
Franz Bauer: "Jeder Bürger kann die Gemeinde daran erinnern, dieses oder jenes Versäumnis ins kommende Budget aufzunehmen oder umgehend umzusetzen." Franz Kornberger, ein Spezialist auf dem Gebiet der OÖ Gemeindeordnung, der über seine Consultingfirma Seminare für Gemeinderäte anbietet, bestätigt dieses Recht der Bürger.
Anschlag auf Amtstafel
Der Budgetentwurf muss laut OÖ Gemeindeordnung zwei Wochen bevor er im Gemeinderat beschlossen wird, an der Amtstafel angeschlagen werden. In Ottensheim ist das zum Beispiel von 28. November bis 12. Dezember 2016. Innerhalb dieser Frist können Bürger die Gemeinde schriftlich erinnern, zum Beispiel eine Einfahrt zur Wohnanlage endlich zu asphaltieren oder einen Kinderspielplatz zu erneuern. Diese "Erinnerungen" müssen in der Budget-Gemeinderatssitzung behandelt werden. Die gleiche Regel gilt übrigens auch zwei Wochen vor einem Rechnungsabschluss einer Gemeinde. "Dieses wichtige Instrument der direkten Demokratie wird von den Gemeinden und Bürgermeistern gerne verschwiegen, weil es auch Arbeit bedeutet", so Bauer. Dem ehemaligen Initiator von einigen Bürgerinitiativen, meist im Zusammenhang mit Verkehrsangelegenheiten, gefällt aber diese Form der Demokratie. "Es gibt zwar auch die Sprechtage beim Bürgermeister, aber da tritt der Bürger eher als Bittsteller auf", meint der SPÖ-Politiker.
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