Villach
Drittes Hilfspaket im Gemeinderat beschlossen
VILLACH. Mit den im März 2020 und im Juni 2020 vorgestellten fraktio nsübergreifenden 1. und 2. Soforthilfepaketen „Gemeinsam für Villach“ und ergänzend mit der im Juli 2020 beschlossenen Gutscheinaktion „Lokal Bonus“, wurden seitens der Stadt Villach bereits mehrere Maßnahmen gesetzt, um für die Menschen und Wirtschaftsbetriebe die Auswirkungen der Covid-19-Krise abzufedern. Insgesamt wurden dafür von der Stadtregierung Mittel von 1,5 Millionen Euro als Soforthilfe beschlossen. Aufgrund der Ausgangssperren und Betretungs- und Veranstaltungsverbote sowie den aktuellen Regelungen haben nach wie vor die Gastronomie, die gesamte Veranstaltungsbranche und der (freischaffende) Kunst- und Kulturbereich nach wie vor zu kämpfen“, sagt Bürgermeister Günther Albel. Der Gemeinderat der Stadt Villach hat daher in der Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen:
So hilft die Stadt
Die Regelung zur Vergrößerung der Gastgärten ohne gesonderte Verrechnung durch die Stadt wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
- Die Tarife für die Sondernutzung von öffentlichem oder privatem Gut der Stadt Villach, die von Unternehmen für Geschäftseinrichtungen zu entrichten sind, waren bisher bis 31. August ausgesetzt. Mit der neuen Regelung werden diese Tarife geltend ab 1. September um 50 Prozent reduziert werden. Eine entsprechende Anpassung der Mieten für die Gastgartenflächen am Rathausplatz und der Rathauspassage wird ebenfalls beschlossen.
- Kulturschaffende können unterschiedlichste Veranstaltungsräume der Stadt Villach weiterhin kostenlos nutzen.
- Der Paracelsussaal, der große und kleine Bambergsaal als städtische Einrichtungen sowie die Villacher Volkshäuser werden bis zum 31. März 2021 kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die kostenlose Nutzung der Volkshäuser übernimmt die Stadt Villach die anfallenden Betriebskosten für die Veranstaltungen.
- Bis 31. Dezember verlängert wird die Tarifbefreiung für die Sondernutzung von öffentlichem Gut und Privatgrund der Stadt, die für alle Veranstalter, Künstler und Kulturschaffenden gilt.
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