Expertentipps rund ums Erben am 25. September in Villach.
Kärntner Rechtsanwälte informieren in einer Roadshow zum Thema „Vererben oder schenken?“
Seit dem 1. Jänner 2017 gilt das neue Erbrecht. Mittlerweile liegen bereits umfassende Erfahrungen im Umgang mit den neuen Bestimmungen und erste höchstgerichtliche Entscheidungen zu Zweifelsfragen vor. Deshalb informieren die Kärntner Rechtsanwälte in Kooperation mit den Kärntner Raiffeisenbanken sowie der WOCHE Kärnten in allen Bezirkshauptstädten, worauf es beim Erben, Vererben und Schenken besonders ankommt.
Erleichterungen für Erben
Zwei Experten werden in der Raiffeisen Bank in Villach am 25. September informieren. Wie Rechtsanwalt Dr. Klaus Jürgen Karner:
„Eine große Erleichterung gibt es für Erben im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil kann bis zu fünf bzw. zehn Jahre gestundet werden.“
Viele Klarstellungen bei der Berechnung des Pflichtteils gibt es auch, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte überschrieben wurden. „Bislang war eine Berechnung hier sehr kompliziert“, betont Klaus Jürgen Karner. Eine weitere Neuerung ist auch das Pflegevermächtnis, denn erstmals ist es möglich, Pflegeleistungen, die noch nicht entlohnt wurden, aus der Erbmasse geltend zu machen.
Testament wichtiger denn je
Anwalt und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Mag. Alexander Jelly, der ebenso bei der Roadshow in Villach als Experte auf der Bühne steht, rät jedem dazu, ein Testament zu verfassen, denn: „Die Familienstrukturen sind heute vielschichtiger als noch vor 20 Jahren. Je komplizierter diese Strukturen, desto mehr Klarheit braucht es bei der Vermögensnachfolge.“ Diese schaffe ein Testament. Jelly erläutert: „Das Original-Testament sollte außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt und unbedingt – und das wissen die wenigsten – registriert werden.“ Im Testamentregister der österreichischen Rechtsanwälte sind derzeit genau 107.104 Testamente registriert – für ganz Österreich. Nur ein Bruchteil aller Testamente ist somit eingetragen.
Testamente anpassen
Besonders betroffen von den gesetzlichen Neuerungen seien laut Jelly aber vor allem jene, die schon vor dem Jahr 2017 ein Testament verfasst haben: „Es sollte hinsichtlich der neuen Gesetzeslage überprüft und bei Bedarf angepasst werden.“ Vor allem bei größeren Vermögenswerten und Unternehmen sei dies unbedingt zu empfehlen. Vor dem Hintergrund neuer gerichtlicher Entscheidungen ist auch ratsam sorgfältig zu prüfen, ob das Testament in der Vergangenheit wohl wirksam errichtet wurde und die gewünschten Rechtsfolgen auch eintreten können.
Beratung zahlt sich aus
Sich zur Vermögensnachfolge ganz individuell beraten zu lassen, legen die Juristen jedem ans Herz. In Kärnten gibt es insgesamt 265 eingetragene Rechtsanwälte, die für Rechtsberatungen zum Thema Erbrecht sowie für das Verfassen von maßgeschneiderten und wasserfesten Schenkung- und Übergabsverträgen zur Verfügung stehen. „Wir beraten jeden individuell und können zudem unsere Erfahrungen aus dem Gerichtssaal einbringen“, berichtet Karner.
Die Roadshow-Termine
- Klagenfurt: Montag, 24. September, 18 Uhr, Raiffeisen Landesbank Kärnten (Raiffeisenplatz 1)
- Villach: Dienstag, 25. September, 18 Uhr, Raiffeisen Bank Villach (Nikolaigasse 4)
- St. Veit: Mittwoch, 26. September, 18 Uhr, Raiffeisen-Bezirksbank St. Veit-Feldkirchen (Oktoberplatz 1)
- Wolfsberg: Montag, 1. Oktober, 18 Uhr, Kuss Wolfsberg (St. Thomaser Straße 2)
- Völkermarkt: Mittwoch, 3. Oktober, 18 Uhr, Festsaal Stift Eberndorf (Kirchplatz 1, Eberndorf)
- Spittal: Montag, 8. Oktober, 18 Uhr, Raiffeisen-Bezirksbank Spittal/Drau, Villa Kukutsch (Neuer Platz 16)
- Feldkirchen: Dienstag, 9. Oktober, 18 Uhr, Stadtsaal Feldkirchen (Hauptplatz 12)
- Hermagor: Montag, 15. Oktober, 18 Uhr, Wirtschaftskammer-Bezirksstelle (Eggerstraße 9)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Verbindliche Anmeldung (Platz begrenzt):
www.raiffeisen.at/ktn/erben2018
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