Mobilität in Vöcklabruck
Unterwegs mit dem E-Scooter

Gerald Klement, Robert Berghammer, Stefan Maier und Günther Böck (v.l.). | Foto: Stadtamt
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Bei richtigem Einsatz erhöhen die beliebten Roller die Mobilität.

VÖCKLABRUCK. In vielen Städten erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit. Sie sind leicht zu bedienen und erhöhen den individuellen Mobilitätsradius. Die Roller sollen auch in der Stadt Vöcklabruck den Verkehr bereichern. Gemeinderat Robert Berghammer und Mobilitätsstadtrat Stefan Maier sehen als Voraussetzung dafür einen verantwortungsvollen Umgang. Im aktuellen Mobilitätsausschuss hat zum Thema E-Scooter daher ein fraktionsübergreifender Austausch stattgefunden. Die Elektroroller haben eine Reichweite von rund 20 Kilometern. Sie sollen vor allem im städtischen Bereich eine kostengünstige, alternative Mobilitätsmöglichkeit werden. Berghammer dazu: „E-Scooter ermöglichen es innerstädtisch, das Auto häufiger stehen zu lassen."

Verkehrssicherheit zuerst

Laut Gemeinderat Günther Böck braucht es aber zuerst geregelte Rahmenbedingungen für den E-Scooter-Einsatz: "Bei allen Vorteilen, die E-Scooter mitbringen können, führt nur ein verantwortungsvoller Umgang zum Ausschluss der Gefahren. Für etwaige Sharinganbieter wollen wir Rahmenvorgaben." Auch Maier spricht sich für eine sichere Nutzung aus: "Uns ist wichtig, dass die Verkehrssicherheit nicht negativ beeinflusst wird."

Stadtpolizist Gerald Klement klärt über die rechtlichen Aspekte bei der Elektroroller-Nutzung auf: "Die gängigen E-Scooter-Varianten gelten als Fahrrad im Sinne der StVO. Diese Roller dürfen überall, wo auch Fahrräder erlaubt sind, ohne Kennzeichen gefahren werden. Viele solcher E-Scooter werden oft als StVO-tauglich verkauft, obwohl sie es nicht sind. Es gelten bei ihnen dieselben Sicherheits- und Ausstattungsvorschriften wie beim Fahrrad."

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