Neue Regelungen
Sicherer Sitz fürs Kind im Auto

Nicht nur bei der Fahrt in den Urlaub brauchen Kinder dem Alter entsprechende sichere Rückhaltesysteme. | Foto: Lsantilli/Fotolia
  • Nicht nur bei der Fahrt in den Urlaub brauchen Kinder dem Alter entsprechende sichere Rückhaltesysteme.
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Polizei-Verkehrsreferent Michael Saler warnt vor Nachlässigkeit bei der Kindersicherung im Auto.

VÖCKLABRUCK. Die Ferien stehen vor der Tür – und damit auch Urlaubsreisen mit dem Auto. Damit die Urlaubsstimmung nicht schon gleich nach Fahrtantritt mit der Familie getrübt wird, müsse man rechtzeitig auf die richtige Kindersicherung im Fahrzeug achten, betont Michael Saler, Verkehrsreferent am Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. "Und bei einer Fahrt ins Ausland sollte man sich auf jeden Fall über das Internet oder die Autofahrerclubs vorher über die Vorschriften des jeweiligen Landes informieren", so Saler.
Er verweist außerdem auf die seit März geltende Novelle im Kraftfahrgesetz. "Darin gibt es einige wichtige Neuerungen in Bezug auf Kindersicherung im Pkw, Rückhaltesysteme, neue Kindersitznormen, neue ECE-Regelungen betreffend Kindersitz und Rückhalteeinrichtung."

Kinder bis 14 Jahre, die nicht größer als 1,35 Meter (vorher 1,50 Meter) sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur befördert werden, wenn geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden. Kinder bis 14 Jahre, die 1,35 m oder größer sind, benützen den Sicherheitsgurt. Beim Transport des Kindes in einem sogenannten „Reboardsitz“ – Sitzrichtung entgegen der Fahrtrichtung – muss auf dem Beifahrersitz der Airbag deaktiviert werden.

Strafe und Vormerkung

Das Thema Kindersicherung im Straßenverkehr werde besonders großgeschrieben. "Deshalb wird es seitens der Polizei vor allem in den Sommermonaten verstärkt kontrolliert", betont Saler. Abgesehen von der Gefahr für das Kind, drohen dem verantwortlichen Lenker bei Nichtbeachtung der Vorschriften hohe Geldstrafen sowie eine Vormerkung im Führerscheinregister. Und beim dritten Vormerkdelikt droht sogar der Entzug des Führerscheins.

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