Fasching aufgrund behördlicher Auflagen zu Grabe getragen
Seit 1964 gibt es in St. Georgen jedes zweite Jahr am Faschingssonntag einen großen Umzug. Heuer wurde er erstmals zu Grabe getragen.
Aufgrund der hohen behördlichen Auflagen sah man sich im Attergau gezwungen den für heuer geplanten Faschingsumzug abzusagen. Dem Gesetz nach hätte man entlang der gesamten Attergaustraße , und zwar links und rechts, ein Absperrgitter aufstellen müssen. Damit sollte es den Zusehern nicht mehr möglich sein, zu einem Wagen zu gelangen. Für die teilnehmenden Vereine ist es aber interessant, Leute aus dem Publikum auf ihren Wagen zu holen.
Damit ist heuer einmal der Fasching im Attergau gestorben und vielleicht demnächst in gesamt Österreich. Gedient ist damit sicherlich niemanden. Wenn auch die Vorschriften niemand versteht, aber wer versteht heutzutage noch die politischen Vorgaben, so ist damit wieder eine traditionelle Veranstaltung gestorben.
Aus Protest um den abgesagten Faschingsumzug wurde am Faschingsonntag aber dennoch ein Trauerumzug veranstaltet. Obwohl nicht angemeldet war eine zahlreiche Zuseherschar zu dieser Abschiedsvorstellung im Ortszentrum von St. Georgen gekommen. Vom Kottulinskipark ausgehend wurde der Sarg mit der Trauergemeinschaft zum Gemeindeamt getragen und dort abgestellt. Anschließend wurde zum Kondukt ins Gasthaus Kirchenwirt geladen.
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